Außenwirtschaft Aktuell

Ausgabe Mai 2023

EU – Zollaussetzungen / Zollkontingente: Neu-Anträge aller EU-Mitgliedstaaten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten bald die Sitzungen der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten zu den Anträgen über die Maßnahmen, die zum 1. Januar 2024 wirksam werden sollen, beginnen. Eine unverbindliche Übersichtsliste der in dieser Verhandlungsrunde aufgenommenen Anträge finden Sie auf der BMWK-Webseite unter der Rubrik - "AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen" im Absatz „Anträge aller Mitgliedstaaten an die EU-Kommission“. Bitte beachten Sie, dass die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) vorläufig sind und erforderlichenfalls angepasst werden.
Eine Kontaktaufnahme mit dem BMWK, Referat VA5 (buero-VA5@bmwi.bund.de), wird empfohlen, wenn – z.B. potenzielle Hersteller – nicht ausschließen können, dass sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten. Wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge können bis spätestens Anfang Juni 2023 – kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG – beim BMWK eingereicht werden (per E-Mail an: buero-VA5@bmwi.bund.de).
Für bestehende Maßnahmen endet die Frist für wirtschaftliche Einwände bereits Anfang Mai 2023. Das Formular für einen Einwand Zollaussetzungen/Zollkontingente und Informationen zu Fristen finden Sie unter der Rubrik "AZZ: Erhebung von Einwänden"

EU / GROSSBRITANNIEN – Reduzierung der Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren

Aufgrund fehlender Ausgangsbestätigungen Bei Ausfuhren nach Großbritannien über französische Ausgangszollstellen wurde mit der ATLAS Info Nr. 0255/21 die Frist zur Ungültigerklärung von Ausfuhranmeldungen im Nachforschungsverfahren bei ausbleibender Ausgangsbestätigung vorübergehend auf
500 Tage angehoben. Mit der nun veröffentlichten ATLAS Info Nr. 0445/23  mit Wirkung zum 1. November 2024
wieder auf die gesetzlich vorgesehene Frist von 150 Tagen gesetzt. 

SEYCHELLEN – REX ab 1. Juli 2023

Die deutsche Zollbehörde meldet, dass für Einfuhren von Waren mit Ursprung in den Seychellen ab dem 1. Juli 2023 das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System des "registrierten Ausführers" ersetzt wird. Die Mitteilung der Europäischen Kommission wurde am 27. April 2023 im Amtsblatt (EU) C 145 veröffentlicht. 

VEREINIGTES KÖNIGREICH – Border Target Operating Model veröffentlicht

Die Einführung der vollständigen Zollkontrollen für Waren aus der EU ist bereits mehrmals verschoben worden. Nun hat die britische Regierung einen neuen Plan vorgelegt. Die Neuerungen sollen in drei Stufen eingeführt werden. Die ersten beiden Stufen betreffen tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte (sogenannte SPS-Waren), die dritte betrifft Sicherheitsanmeldungen. Die Umsetzung des vollständigen Zollregimes für Waren aus der EU soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Einfuhren aus der EU und anderen Drittstaaten.