Ausgabe November 2025

DEUTSCHLAND - Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert

Die Generalzolldirektion Zoll informiert darüber, dass das “Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung” in einer aktualisierten Version (Stand: Oktober 2025) zum Download auf der Internetseite zur Verfügung steht.

EU - UKRAINE Handelsabkommen überarbeitet

Am 29. Oktober 2025 trat das überarbeitete EU-Ukraine Handelsabkommen in Kraft. Beide Seiten werden mit dem Inkrafttreten der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) zwischen der EU und der Ukraine von einem verbesserten, stabilen, fairen und dauerhaften Handelsrahmen profitieren. Das aktualisierte vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen führt zu einer zusätzlichen Liberalisierung des Handels. Die EU-Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig werden gegenüber dem Niveau der zuvor geltenden autonomen Handelsmaßnahmen begrenzt und eine neue Schutzklausel verankert. Der Marktzugang ist an die schrittweise Angleichung der Ukraine an EU-Produktionsstandards wie Tierschutz, Einsatz von Pestiziden und Tierarzneimitteln geknüpft.

EU - Schulung zur Zentralen Zollabwicklung Einfuhr (CCI)

Bei CCI laufen alle Importanmeldungen eines Unternehmens in einem zentralen überwachenden Zollamt am Sitz des Unternehmens zusammen, unabhängig davon, an welchem Zollamt in der EU die Ware ankommt. Damit wird die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörde wesentlich erleichtert. Das überwachende Zollamt ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr. Grenzzollstellen und überwachende Zollstelle wiederum tauschen die für die Freigabe der Ware erforderlichen Daten miteinander aus. Die sonst üblichen Transitverfahren werden überflüssig. Auf der Seite der EU-Kommission wird ein Kurs angeboten, um das System mit all seinen Funktionalitäten zu verstehen.

LUXEMBURG - Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)

Die Deutsche Zollverwaltung informiert in ihrer ATLAS – Info 0845/2025 darüber, dass der beteiligte bzw. bewilligende Mitgliedstaat Luxemburg seit dem 13. Oktober 2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE erfüllt und somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen kann.

MAROKKO - Einfuhren aus der Westsahara fallen unter Präferenzabkommen

Die Europäische Union hat am 3. Oktober 2025 im Amtsblatt (EU) das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits veröffentlicht. Es ersetzt damit das Abkommen von 2018 und wird laut Mitteilung im Amtsblatt (EU) L/2025/2042 seit dem 3. Oktober 2025 vorläufig angewandt. Für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der Zollbehörden des Königreichs Marokko unterliegen, gelten damit die gleichen Handelspräferenzen wie diejenigen, die von der Europäischen Union für unter das Assoziationsabkommen fallende Erzeugnisse gewährt werden.

MOLDAU und MONTENEGRO - Beitritt zum gemeinsamen Versandverfahren

Die Deutsche Zollverwaltung informiert, dass mit Wirkung zum 1. November 2025 die Republik Moldau sowie Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten sind. Ab diesem Zeitpunkt wird es damit möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit Montenegro und der Republik Moldau als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat durchzuführen. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS, in Deutschland mit der Fachanwendungen von ATLAS-Versand.

NIGERIA - De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen eingeführt

Der nigerianische Zoll hat im September 2025 einen De-Minimis-Grenzwert von 300 US-Dollar für Importsendungen festgelegt. Die Regelung betrifft Sendungen von geringfügigem Wert, Expresssendungen und Waren im Reisegepäck. Waren bis zu diesem Schwellenwert können von Zöllen und weiteren Einfuhrabgaben befreit in Nigeria eingeführt werden, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um verbotene oder beschränkte Güter. Die Regelung ist zum 8. September 2025 in Kraft getreten und gilt für bis zu vier Einfuhren pro Jahr.

RUSSLAND - 19. Sanktionspaket der EU

Am 23. Oktober 2025 hat die Europäische Union ihr 19. Sanktionspaket beschlossen. Das Paket umfasst insbesondere weitere Handelsbeschränkungen und Dienstleistungsverbote. Hierin wurden unter anderem ein vollständiges LNG-Importverbot (Kurzfristverträge binnen sechs Monaten, Langfristverträge ab 1. Januar 2027), schärfere Durchsetzung im Energiesektor einschließlich der Listung weiterer „Schattenflotten“-Tanker, zusätzliche Finanz- und Handelsauflagen gegen Banken/Krypto sowie Drittstaatenakteure, neue bzw. ausgeweitete Exportkontrollen für kriegsrelevante Güter und gelistete Unternehmen (u. a. in China und Indien) zur Umgehungsabwehr sowie Bewegungsauflagen für russische Diplomaten beschlossen.
Die EU weitet ihr Exportverbot aus: Künftig sind auch elektronische Komponenten, Zieloptiken, bestimmte Chemikalien, Metalle und Legierungen für militärische Zwecke betroffen. Weitere Güter wie Salze, Erze, Gummiartikel, Reifen und Baumaterialien unterliegen strengeren Exportbeschränkungen. Zudem wird der Handel mit acyclischen Kohlenwasserstoffen verboten, da sie bedeutende Einnahmen für Russland generieren. Zusätzlich wird Russlands größter Goldproduzent sanktioniert, um weitere Einnahmequellen zu blockieren.

USA - Hafengebühr für China-bezogene Schiffe

Seit dem 14. Oktober 2025 gelten neue Gebühren - unter anderem auch für Schiffe, die in chinesischen Werften gebaut wurden, aber von Unternehmen aus anderen Ländern betrieben werden. Im Rahmen der Section 301-Untersuchung zu Chinas Einfluss im maritimen Sektor hat die US-Regierung neue Gebühren für bestimmte Schiffstypen eingeführt. Grundlage ist die Federal Register Notice vom 17. April 2025, ergänzt am 12. Juni 2025. Betroffen sind Schiffe, die in China gebaut, betrieben oder besessen werden sowie alle im Ausland gebauten Fahrzeugträgerschiffe. LNG-Tanker sind von den Gebühren ausgenommen.