Ausgabe Januar 2026

CHINA - Zollsenkungen zum Jahresbeginn 2026

In China gelten weiterhin Zollsenkungen. Diese sollen zur Belebung der Inlandsnachfrage beitragen. Betroffen sind insgesamt 935 Tariflinien aus dem Agrarbereich, mineralische Rohstoffe, Kohle und Erdöl, Chemikalien, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe, Holz und Papier sowie Waren daraus, Baumwollgewebe, Bekleidung, Glas und Glaswaren, Eisen, Kupfer, Nickel, Aluminium, Zink und andere unedle Metalle sowie Waren daraus, Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Nutzfahrzeuge und Kfz-Teile, optische Waren, Medizintechnik sowie Mess- und Regelinstrumente. Details ergeben sich aus Anhang 1 zur Bekanntmachung der Zolltarifkommission des chinesischen Staatsrates vom 26. Dezember 2025.

DEUTSCHLAND - Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen aktualisiert

Die Deutsche Zollverwaltung hat das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen aktualisiert. Es steht in der Ausgabe 2026 zum Download bereit und ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.

EU - Aktualisierung der FAQs zu Russland Sanktionen

Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2025 ihre FAQs zu den Russland-Sanktionen aktualisiert. Darin sind u.a. auch Aussagen zu den Sonderwirtschaftszonen nach Artikel 5ah der EU VO 833/2014 enthalten.

EU - Aktualisierung der Zollaussetzungen und Zollkontingente

Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Zölle für die Einfuhr bestimmter Waren ausgesetzt und zum anderen autonome Zollkontingente eröffnet. Das soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen. Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Januar 2026 veröffentlicht:

EU - Zölle auf Kleinsendungen

Die EU führt einen Zoll auf Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro ein. Ab Juli 2026 gilt in der EU ein Zollsatz von drei Euro pro Sendung auf E-Commerce-Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro. Das teilte die EU-Kommission in einer Pressemitteilung vom 15. Dezember 2025 mit. Grund für die Einführung ist die steigende Anzahl von Kleinsendungen, die aus Drittländern direkt an Verbraucher in der EU versandt werden. Die Regelung ist befristet und soll bis 2028 gelten. Mit Inkrafttreten der EU-Zollreform soll eine Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete eingeführt werden.

KANADA - Einfuhrbeschränkungen für Stahl verschärft

Seit dem 26. Dezember 2025 werden bestimmte Stahlderivate mit einer zusätzlichen Abgabe (Surtax) von 25 Prozent des Zollwerts belegt. Schon zur Jahresmitte legte die kanadische Regierung ein Maßnahmenpaket zum Schutz der heimischen Stahlbranche vor. Zum 26. Dezember 2025 sind nun weitere Verschärfungen in Kraft getreten. Der Zollwert richtet sich nach den Bestimmungen der Abschnitte 47 bis 55 des Zollgesetzes. Dabei wird die Surtax von 25 Prozent zusätzlich zu allen anderen bestehenden Zöllen und Abgaben fällig. Berechnungsbeispiele stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Eine vollständige Auflistung der von der Surtax erfassten Waren findet sich im Anhang der Steel Derivative Goods Surtax Order vom 11. Dezember 2025. Betroffene Produkte sind u.a. Tür- und Fenstersysteme.

MEXIKO - Aktualisierung der Regeln für den Außenhandel

Die mexikanische Steuer- und Zollbehörde SAT hat die allgemeinen Regeln für den Außenhandel für 2026 veröffentlicht. Sie beinhalten grundlegende Verfügungen zur Wareneinfuhr in Mexiko. Dazu zählen zum Beispiel der Warenabfertigung vorgeschaltete Abläufe wie die elektronische Vorabweitergabe von Informationen über Warensendungen, die Abfertigung zum freien Verkehr und Vorschriften zu Zollagenten. Ferner sind besondere Zollverfahren wie die vorübergehende Verwendung, Vorgaben zu den Einfuhrabgaben und zum Zollwert dort geregelt.

PAN-EURO-MED-Zone (PEM) - Ende des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2025

Das revidierte Regionale Übereinkommen trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Der Übergangszeitraum endete zum 31. Dezember 2025. Seit dem 1. Januar 2026 gilt im gesamten PEM-Raum nur noch ein Ursprungsregelwerk – entweder das revidierte oder das alte Regionale Übereinkommen. Die deutsche Zollverwaltung hat hierzu eine Fachmeldung veröffentlicht, in der ebenfalls die Auswirkungen auf Präferenznachweise und deren Gültigkeit enthalten sind.

SAUDI-ARABIEN - Bedeutende Änderungen im Zolltarif

Saudi-Arabien erhöht zahlreiche Zollsätze und führt neue Tarifpositionen ein – betroffen sind unter anderem Schlüsselbranchen wie Maschinenbau, Chemie und Stahl. Mit dem Ministerialbeschluss Nr. 5-88-1447 hat der saudi-arabische Finanzminister zahlreiche Änderungen am Zolltarif offiziell genehmigt. Die Anpassungen umfassen sowohl Erhöhungen und Senkungen von Zollsätzen als auch die Einführung neuer sowie die Überarbeitung bestehender Zolltarifpositionen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Umm al Qura Nr. 5124 veröffentlicht und trat am 27. November 2025 in Kraft.
Mit dem neuen Beschluss steigen die Zollsätze für mehr als 900 HS-Codes, insbesondere in den Schlüsselbranchen Maschinenbau, Chemie und Stahl. Auch zahlreiche Produkte aus der Lebensmittel- und Landwirtschaftsbranche sind betroffen. Die Umstrukturierung des Zolltarifs umfasst eine Vielzahl neu eingeführter HS-Codes, die darauf abzielen, die Klassifizierungsgenauigkeit zu verbessern. Zusätzliche Unterpositionen wurden geschaffen, um eine höhere Präzision zu ermöglichen und eine bessere Unterscheidung zwischen Produktvarianten sowie den jeweiligen Compliance-Anforderungen sicherzustellen.