Ausgabe Oktober 2025
- IHKs starten volldigitales Ursprungszeugnis (dUZ)
- ÄGYPTEN - Verpflichtendes ACI-System für Luftfracht ab 1. Januar 2026
- COMESA führt das elektronische Ursprungszeugnis ein
- EU - Aktualisierte Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung
- EU - Neue Matrix zur Diagonalen Ursprungskumulierung
- EU - Vorschläge zur Annahme der Abkommen mit Mercosur und Mexiko
- EU - Warenverkehr mit APS-begünstigten Ländern
- EU und INDONESIEN einigen sich auf ein Freihandelsabkommen
- IRAN - Sanktionen wieder eingesetzt
- SAUDI-ARABIEN - Neue Anforderung an Importeure
- USA - Aussetzung der De-Minimis-Ausnahme weltweit
IHKs starten volldigitales Ursprungszeugnis (dUZ)
Für Deutschlands Exporteure beginnt eine neue Ära: Seit dem 15. September 2025 erhalten Unternehmen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen erstmals bundesweit als fälschungssicheres, digital unterschriebenes PDF. Möglich macht das eine neue Funktion der bewährten IHK-Anwendung eUZweb. Die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) gehört damit zu den noch wenigen Institutionen in Deutschland, die in dieser Größenordnung – mehr als eine Million Urkunden pro Jahr – vollständig digitale Nachweise ausstellt. Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unternehmen erstmals eine vollständig digitale öffentliche Urkunde, das Ursprungszeugnis, zur Verfügung.
ÄGYPTEN - Verpflichtendes ACI-System für Luftfracht ab 1. Januar 2026
Die ägyptische Zollbehörde hat offiziell bekannt gegeben, dass das Advance Cargo Information (ACI)-System ab dem 1. Januar 2026 für alle Luftfrachtsendungen nach Ägypten verpflichtend wird. Diese Entscheidung stellt einen weiteren Meilenstein in den laufenden Modernisierungs- und Digitalisierungsbemühungen des ägyptischen Zolls dar, nachdem das System bereits im Oktober 2021 erfolgreich für die Seefracht eingeführt wurde. Mit der Ausweitung auf die Luftfracht verfolgt die Regierung das Ziel, die Effizienz der Lieferketten zu steigern, die Grenzsicherheit zu stärken und die Zollabfertigung zu beschleunigen.
COMESA führt das elektronische Ursprungszeugnis ein
Malawi und Sambia haben das elektronische Ursprungszertifikats nun offiziell eingeführt. Mitte September 2025 führten die Zambia Revenue Authority (ZRA) und die Malawi Revenue Authority (MRA) das elektronische Ursprungszeugnis (electronic Certificate of Origin/e-CoO) ein. Dieser Schritt folgte einer Pilotphase. Im November 2024 begann Eswatini als erstes COMESA-Land mit der Pilotimplementierung des e-CoO, gefolgt von Malawi und Sambia im Dezember 2024.
EU - Aktualisierte Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung
Mit der Delegierten Verordnung vom 8. September 2025 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) in die Wege geleitet. Das Inkrafttreten dieser Delegierten Verordnung ist für November 2025 geplant.
EU - Neue Matrix zur Diagonalen Ursprungskumulierung
Die Europäische Kommission hat eine neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht. Die neue Mitteilung ersetzt die Mitteilung vom 28. April 2025 (ABl. C/2025/2459). 2025 finden zwei Sets an Ursprungsregeln Anwendung: die alten sowie die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens. Die Tabelle gibt Auskunft über die Kumulierungsmöglichkeiten im Rahmen der modernisierten Ursprungsregeln. Auf der Grundlage der von den Parteien gemachten Mitteilungen an die Europäische Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PEM-Präferenzursprungsregeln beziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens haben sich folgende Änderungen ergeben:
- Tabelle 1: Vereinfachte Übersicht über die Kumulierungsmöglichkeiten
- Tabellen 2 und 3: Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung
EU - Vorschläge zur Annahme der Abkommen mit Mercosur und Mexiko
Zum Abschluss und zur Unterzeichnung des EU-Mercosur-Abkommens sowie des Modernisierten Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko hat die Kommission dem Rat zwei separate Rechtsinstrumente vorgeschlagen:
- das Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur (EMPA) und das Modernisierte Globalabkommen EU-Mexiko (MGA). Beide Abkommen bedürfen der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten.
- zwei Interims-Handelsabkommen (iTA), eines für den Mercosur und eines für Mexiko. Die iTAs decken nur die Teile des EMPA und des MGA ab, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Sie sollen im Rahmen des EU-eigenen Ratifizierungsverfahrens - das heißt: unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU – angenommen werden. Mit dem Inkrafttreten des EMPA und des MGA laufen die iTAs aus.
EU - Warenverkehr mit APS-begünstigten Ländern
Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt Serie L vom 25. September 2025 die DVO (EU) 2025/1909 vom 24. September 2025 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen, die bestimmten APS-begünstigten Ländern gewährt wurden, für die Jahre 2026 bis 2028 veröffentlicht. Diese Verordnung ist am 26. September 2025 in Kraft getreten.
EU und INDONESIEN einigen sich auf ein Freihandelsabkommen
Die EU und Indonesien haben die Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) und ein Investitionsschutzabkommen (IPA) abgeschlossen. Gut zwei Monate nach Veröffentlichung der politischen Einigung über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) und ein Investitionsschutzabkommen (IPA) geben nun die EU und Indonesien das Ende der Verhandlungen bekannt. Damit kommen die neunjährigen Verhandlungen zu einem Abschluss.
Die nun vorliegenden Abkommenstexte werden von der Europäischen Kommission dem Europäischen Rat zur Annahme vorgelegt. Anschließend können die Abkommen von der EU und Indonesien unterzeichnet werden. Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament und nach der Ratifizierung durch Indonesien können das CEPA und das IPA in Kraft treten.
Die nun vorliegenden Abkommenstexte werden von der Europäischen Kommission dem Europäischen Rat zur Annahme vorgelegt. Anschließend können die Abkommen von der EU und Indonesien unterzeichnet werden. Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament und nach der Ratifizierung durch Indonesien können das CEPA und das IPA in Kraft treten.
IRAN - Sanktionen wieder eingesetzt
Die Europäische Union hat eine Reihe von restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt, die mit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action - JCPoA) im Jahr 2015 ausgesetzt worden waren. Die EU-Ratsentscheidung vom 29. September 2025 wurde nach der Wiedereinführung der UN-Sanktionen getroffen, nachdem der UN-Sicherheitsrat beschlossen hatte, die Aufhebung der Sanktionen gegen den Iran nicht zu verlängern. Ausführliche Informationen zu den restriktiven Maßnahmen gegen den Iran hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht.
SAUDI-ARABIEN - Neue Anforderung an Importeure
Saudi-Arabien führt zum 1. Oktober 2025 eine neue Pflicht für Importeure ein: Sie müssen ein Versandzertifikat über die Plattform Saber beantragen. Importeure in Saudi-Arabien sind verpflichtet, ein sogenanntes "Shipment Certificate" über die Plattform Saber zu beantragen. Die Beantragung muss vor der Zollanmeldung der Importwaren erfolgen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob es sich um regulierte oder nicht regulierte Produkte handelt. Ohne das Zertifikat ist eine Einfuhrabfertigung durch den saudi-arabischen Zoll künftig nicht mehr möglich.
USA - Aussetzung der De-Minimis-Ausnahme weltweit
Seit dem 29. August 2025 unterliegen alle Sendungen, die nicht über das internationale Postnetz versendet werden, den regulären Zöllen. Die Customs and Border Protection (CBP) stellt Informationen zur Verfügung.