Außenwirtschaft Aktuell
Ausgabe April 2025
- CHINA– DIHK informiert über aktuelle Änderungen
- EU - ATLAS – Ausfuhr (AES) - Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) seit 5. März nun auch über Dänemark möglich
- EU – CBAM – Kommission schlägt Erleichterungen vor
- EU – F-Gas-Verordnung in der Zollabwicklung
- EU – Höhere Einfuhrzölle für Düngemittel
- Oman – Geändertes Legalisierungsverfahren
- USA – Gegenmaßnahmen der EU
CHINA– DIHK informiert über aktuelle Änderungen
Neue Listen, neue Regeln, neue Pflichten: China hat Ende 2024 seine Exportkontrollbestimmungen verschärft. Was deutsche Unternehmen konkret beachten müssen, beleuchtet ein zweiteiliges Webinar am 3. und 9. April.
Anmeldung und weitere Informationen unter https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/was-die-neue-exportkontrolle-chinas-in-der-praxis-bedeutet-129904
Anmeldung und weitere Informationen unter https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/was-die-neue-exportkontrolle-chinas-in-der-praxis-bedeutet-129904
EU - ATLAS – Ausfuhr (AES) - Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) seit 5. März nun auch über Dänemark möglich
Die Generalzolldirkektion informiert mit ATLAS-Info 0745/2025 darüber, dass Dänemark seit dem 05.03.2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE erfüllt und somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen kann.
EU – CBAM – Kommission schlägt Erleichterungen vor
Im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets hat die Kommission am 26. Februar weitrechende Vereinfachungen vorgeschlagen. Zur Änderung von VO (EU)2023/956 schlägt die Kommission zahlreiche Änderungen vor, die insbesondere für KMU und gelegentliche Importeure den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren sollen. Hierzu zählt insbesondere die Anhebung der Meldeschwelle von 150 Euro pro Sendung auf 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr! Nach Mitteilung der Kommission müssten sich hierdurch 90 Prozent der Importeure ab 2026 nicht mehr mit CBAM beschäftigen.
Achtung: Parlament und Rat müssen noch zustimmen. Ob die Änderungen in Kraft treten, ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Ohne Einigung beginnt die Umsetzungsphase wie geplant zum 1. Januar 2026.
Achtung: Parlament und Rat müssen noch zustimmen. Ob die Änderungen in Kraft treten, ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Ohne Einigung beginnt die Umsetzungsphase wie geplant zum 1. Januar 2026.
EU – F-Gas-Verordnung in der Zollabwicklung
Für die Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen Unternehmen eine gültige Registrierung im Externer Link: F-Gas-Portal der EU. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge, die beispielsweise in Klimaanlagen solche Gase enthalten. Den Zollbehörden ist eine solche Registrierung auch für Erzeugnisse oder Einrichtungen vorzulegen, die diese Gase nur zum Funktionieren benötigen. Deshalb müssen auch Fahrzeuge oder andere Produkte registriert werden, die keine Kältemittel mit F-Gasen enthalten, jedoch später damit befüllt werden müssen.
EU – Höhere Einfuhrzölle für Düngemittel
Ein Verordnungsentwurf des EU-Parlaments und EU-Rates sieht vor, die Handelsbedingungen für Importe aus Russland und Belarus zu verschärfen.
Oman – Geändertes Legalisierungsverfahren
Der Oman hat am 20. März Änderungen im Legalisierungsverfahren vorgenommen. Zusätzlich zu den bisher bekannten Schritten über die Ghorfa ist nun zusätzlich eine Online-Legalisierung unter https://omanpost.docswallet.com/Applicant/#/app/request notwendig.
Unter https://www.youtube.com/watch?v=Qm3UsRo8uyQ hat das Konsulat ein Erklärvideo zum geänderten Legalisierungsverfahren zur Verfügung gestellt.
USA – Gegenmaßnahmen der EU
Als Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium treten voraussichtlich erste Zusatzzölle ab April in Kraft. Am 12. März wurden von Seiten der USA Zölle von bis zu 25 Prozent auf die Einfuhr von Stahl, Aluminium und bestimmten stahl- und aluminiumhaltigen Erzeugnissen aus der EU sowie anderen Ländern verhängt. Als Reaktion plant die EU-Kommission eine Reihe von Gegenmaßnahmen, um europäische Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vor den Auswirkungen dieser nach ihrer Einschätzung ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen zu schützen.
Es werden die derzeit ausgesetzten Maßnahmen aus den Jahren 2018 und 2020 wieder eingeführt und deutlich ausgeweitet. Die Vorschlagsliste der voraussichtlich betroffenen Güter wurde von Seiten der Kommission veröffentlicht und beinhaltet neben gewerblichen Waren auch landwirtschaftliche Produkte. Die EU-Maßnahmen werden nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten. Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 26. März 2025 möglich.
Es werden die derzeit ausgesetzten Maßnahmen aus den Jahren 2018 und 2020 wieder eingeführt und deutlich ausgeweitet. Die Vorschlagsliste der voraussichtlich betroffenen Güter wurde von Seiten der Kommission veröffentlicht und beinhaltet neben gewerblichen Waren auch landwirtschaftliche Produkte. Die EU-Maßnahmen werden nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten. Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 26. März 2025 möglich.