Außenwirtschaft aktuell
Ausgabe Juli 2024
- BRASILIEN - Elektronisches Außenhandelssystem SISCOMEX nähert sich dem Ende
- CHILE – Zoll und Einfuhr kompakt
- CHINA – Genehmigungspflicht für Ausfuhr von Luft- und Raumfahrttechnik
- EU – Neue Sanktionsregelung gegen Russland
- EU - Neue Pan-Europa-Mittelmeer-Matrix veröffentlicht
- KOLUMBIEN kündigt neues Zollgesetz an
- MAROKKO - Einfuhrlizenz für Halbzeug aus Stahl
- NEUSEELAND – Zoll und Einfuhr kompakt
BRASILIEN - Elektronisches Außenhandelssystem SISCOMEX nähert sich dem Ende
Das elektronische Außenhandelssystem SISCOMEX, das seit 1993 als Mittel zur Zentralisierung der Ein- und Ausfuhrdaten dient, wird ab Oktober 2024 in Phasen abgeschaltet. An seine Stelle tritt das einheitliche Außenhandelsportal "Portal Único de Comércio Exterior“ - Portal Único. Hauptziel des neuen Portals ist es, die Ein- und Ausfuhrvorgänge moderner und effizienter zu gestalten. Ziel ist auch, eine Verknüpfung von Regierungsbehörden mit im Außenhandel tätigen Unternehmen zu schaffen. Ab Oktober des laufenden Jahres werden die Außenhandelstätigkeiten schrittweise vom SISCOMEX auf das Portal Único umgestellt.
CHILE – Zoll und Einfuhr kompakt
Zoll und Einfuhr kompakt - Chile gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
CHINA – Genehmigungspflicht für Ausfuhr von Luft- und Raumfahrttechnik
Ab dem 1. Juli 2024 unterliegen weitere Waren der Exportkontrolle und dürfen nur mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums MOFCOM ausgeführt werden. Betroffen sind Strukturteile, Software und Triebwerkstechnik für die Luft- und Raumfahrt sowie die erforderlichen Entwicklungs- und Produktionsmittel dafür. Das Antragsverfahren erfolgt analog wie bei Dual-Use-Gütern. Details inklusive der betroffenen Zolltarifnummern (arabische Ziffern) ergeben sich aus der Veröffentlichung des MOFCOM Nr. 24 vom 30. Mai 2024 (nur Chinesisch).
EU – Neue Sanktionsregelung gegen Russland
EU richtet neuen länderspezifischen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen Personen ein, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, und nimmt 20 Einträge in die Sanktionsliste auf. Mit Durchführungsverordnung 1488/2024 und Verordnung 1485/2024 führt die EU eine neue Sanktionsregelung ein, die auf jene abzielt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind. Zur Durchführungsverordnung 1488/2024
EU - Neue Pan-Europa-Mittelmeer-Matrix veröffentlicht
Am 3. Mai 2024 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln veröffentlicht. Die neue Matrix ist im EU-Amtsblatt C/2024/3107 veröffentlicht. Darüber hinaus enthält diese Veröffentlichung Informationen über die unterschiedlichen elektronischen Systeme in den jeweiligen Ländern, über die EUR.1 und EUR-MED elektronisch ausgestellt werden.
KOLUMBIEN kündigt neues Zollgesetz an
Das Dekret verpflichtet alle Importeure dazu, ihre Einfuhrwaren im Voraus anzumelden. So müssen alle in Kolumbien einzuführenden Waren 48 Stunden vor dem Eintreffen am Ankunftsort bei der kolumbianischen Steuer- und Zollbehörde (Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales – DIAN) angemeldet werden. Derzeit ist die Vorabanmeldung nur für die Einfuhr von Textilien, Schuhen, Maschinenteilen und anderen sensiblen Produkten vorgeschrieben. Die DIAN wird anhand entsprechender Resolution bekannt machen, sobald die Informationsdienste betriebsbereit sind.
MAROKKO - Einfuhrlizenz für Halbzeug aus Stahl
Importeure von Halbzeug aus Stahl müssen eine Einfuhrlizenz in Marokko beantragen. Das marokkanische Ministerium für Industrie und Handel hat rechteckiges Halbzeug aus Stahl mit der Zolltarifnummer 7207.11.00 auf die Liste der lizenzpflichtigen Waren gesetzt. Mit dieser Maßnahme soll eine mengenmäßige Beschränkung der Einfuhr erreicht werden. Die Einfuhrlizenz wird vom marokkanischen Importeur in Marokko beantragt. Ausländische Exporteure dieser Waren müssen ein Formular mit Fragen zum Unternehmen, zum Produkt und zu bisherigen Exporten nach Marokko ausfüllen. Weitere Informationen GTAI.
NEUSEELAND – Zoll und Einfuhr kompakt
Zoll und Einfuhr kompakt - Neuseeland gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.