Außenwirtschaft aktuell

Ausgabe April 2024

BRASILIEN – Zoll und Einfuhr kompakt

Zoll und Einfuhr kompakt – Brasilien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

EU - Aktuelles zu Allgemeinen Genehmigungen (AGG)

Bei zahlreichen genehmigungspflichtigen Ausfuhren ist keine förmliche Einzelgenehmigung notwendig. Oft können Exporteure eine sogenannte "Allgemeine Genehmigung (AGG)" pauschal anwenden. Dies sind rechtlich Allgemeinverfügungen, das heißt Verwaltungsakte, die für eine Vielzahl von Fällen ergehen und dabei nach bestimmten Kriterien festlegen, welche Fälle erfasst sind und welche nicht. Die Kriterien beziehen sich auf Warenarten, Werte, Empfangsländer und Meldepflichten. Wenn diese eingehalten werden, kann der Export ohne Zeitverzug erfolgen.

EU verlängert Handelserleichterungen für Länder des Westbalkans

Die EU hat die Handelserleichterungen für die Staaten des Westbalkans mit der Verordnung 2024/823 verlängert. Damit erhalten Waren der Kapitel 7 und 8 der Kombinierten Nomenklatur (Obst und Gemüse) mit Ursprung in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen erleichterten Zugang zu den Märkten der EU. Sie werden ohne mengenmäßige Beschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung sowie frei von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung zur Einfuhr zugelassen.

RUSSLAND - No-Russia-Klausel: Verbot der Wiederausfuhr nach Russland

Seit dem 20. März 2024 müssen Verkäufer bestimmter Waren die Wiederausfuhr nach Russland vertraglich untersagen. Mit Artikel 12g der EU-Verordnung 833/2014 werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt. Die EU-Kommission hat eine englischsprachige FAQ-Sammlung zur “No re-export to Russia clause” (pdf) veröffentlicht. Darin enthalten ist auch ein Formulierungsvorschlag, wie die Klausel vertraglich umgesetzt werden kann.

USA - US-(Re-)Exportkontrollrecht: Hinweispapier der US-Behörden

Die USA beanspruchen eine weltweite exterritoriale Wirkung ihrer Vorschriften zur Exportkontrolle. Das bedeutet, dass aus Sicht der US-Behörden auch nicht in den USA ansässige Organisationen und Personen unter bestimmten Umständen die US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften einhalten müssen. In diesem Zusammenhang haben die US-amerikanischen Ministerien für Justiz (Department of Justice), Handel (Department of Commerce’s Bureau of Industry and Security – BIS) und Finanzen (Department of Treasury’s Office of Foreign Assets Control – OFAC) am 6. März 2024 eine “Compliance Note” veröffentlicht. Das Papier weist darauf hin, inwiefern ausländische Unternehmen und Personen vom US-(Re-)Exportkontrollrecht erfasst sind und welche Risiken ihnen bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen. Darüber hinaus enthält das Dokument auch einen Überblick über grundlegende Überlegungen, die ausländische Unternehmen zur Einhaltung des US-(Re-)Exportkontrollrechts anstellen sollten. Die vollständige “Compliance Note” können Sie auf dieser Seite des US-Justizministeriums herunterladen.

WELT - Neue WTO-Regeln zur Vereinfachung des Handels mit Dienstleistungen

Im Februar 2024 sind neue Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) für die nationale Regulierung von Dienstleistungen in Kraft getreten. Durch einfachere und transparentere Vorschriften soll der internationale Handel mit Dienstleistungen leichter und kostengünstiger werden.