Außenwirtschaft aktuell
Ausgabe Dezember 2024
EU - Informationssystem für EUDR-Sorgfaltserklärungen
Seit dem 6. November 2024 ist die Registrierung im neuen EU-Informationssystem für die EU-Due-Diligence-Verordnung (EUDR) möglich. Marktbeteiligte können hier ab dem 2. Dezember 2024 ihre Sorgfaltserklärungen abgeben, die dann mit einer Referenznummer versehen werden. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Zugriff auf die abgegebenen Erklärungen.
EU – Kombinierte Nomenklatur
Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2025 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2025.
LIBYEN – Voranmeldung von Waren
Seit dem 30. Juli 2024 testet die Zollverwaltung Libyens ein System zur Vorabanmeldung von Frachtinformationen (Advanced Cargo Information - ACI). Zum 1. November 2024 endete die Testphase. Ab diesem Zeitpunkt sollten nach Angaben der Zollverwaltung alle Exporte vor dem Versand nach Libyen im ACI-System angemeldet werden. Nun wurde der Start bis auf Weiteres verschoben.
MAROKKO – Breiter Einstieg in den Schiffbau geplant
Marokko will seine Werften erheblich ausbauen. Für Schiff- und Anlagenbauer sowie Ingenieurbüros aus Deutschland eröffnen sich dadurch Geschäftschancen.
VEREINIGTES KÖNIGREICH - CBAM ab 2027 angekündigt
Das Vereinigte Königreich hat die Einführung eines eigenen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) angekündigt, der ab 2027 gelten soll. Ähnlich wie der EU-CBAM zielt der britische Mechanismus darauf ab, die Verlagerung von CO₂-Emissionen ins Ausland zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und importierte Produkte zu schaffen.