Außenwirtschaft aktuell

Ausgabe Dezember 2024

EU - Informationssystem für EUDR-Sorgfaltserklärungen

Seit dem 6. November 2024 ist die Registrierung im neuen EU-Informationssystem für die EU-Due-Diligence-Verordnung (EUDR) möglich. Marktbeteiligte können hier ab dem 2. Dezember 2024 ihre Sorgfaltserklärungen abgeben, die dann mit einer Referenznummer versehen werden. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Zugriff auf die abgegebenen Erklärungen.

EU – Kombinierte Nomenklatur

Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2025 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2025.

LIBYEN – Voranmeldung von Waren

Seit dem 30. Juli 2024 testet die Zollverwaltung Libyens ein System zur Vorabanmeldung von Frachtinformationen (Advanced Cargo Information - ACI). Zum 1. November 2024 endete die Testphase. Ab diesem Zeitpunkt sollten nach Angaben der Zollverwaltung alle Exporte vor dem Versand nach Libyen im ACI-System angemeldet werden. Nun wurde der Start bis auf Weiteres verschoben.

MAROKKO – Breiter Einstieg in den Schiffbau geplant

Marokko will seine Werften erheblich ausbauen. Für Schiff- und Anlagenbauer sowie Ingenieurbüros aus Deutschland eröffnen sich dadurch Geschäftschancen.

VEREINIGTES KÖNIGREICH - CBAM ab 2027 angekündigt

Das Vereinigte Königreich hat die Einführung eines eigenen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) angekündigt, der ab 2027 gelten soll. Ähnlich wie der EU-CBAM zielt der britische Mechanismus darauf ab, die Verlagerung von CO₂-Emissionen ins Ausland zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und importierte Produkte zu schaffen.