Verkehr

Mauterhöhung belastet die Wirtschaft

Die Neuregelung der LKW-Maut sorgt für reichlich Unmut bei den betroffenen Unternehmen. Die Einführung der CO₂-Differenzierung zum 1. Dezember 2023 und die Absenkung der Mautpflichtgrenze von 7,5 Tonnen auf mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse ab dem 1. Juli 2024 belasten Wirtschaft und Verbraucher mit zusätzlichen Kosten von jährlich 7,62 Milliarden Euro. Gleichzeitig wird das Versprechen des Koalitionsvertrags gebrochen. Dort ist vorgesehen, eine Doppelbelastung der Unternehmen bei der CO₂-Bepreisung zu vermeiden. Nach den jüngsten Beschlüssen des Bundes wird jedoch genau dies geschehen.
So müssen die Unternehmen seit dem 01. Dezember 2023 bei Toll Collect einen zusätzlichen CO₂-Mautteilsatz entrichten und ab Januar 2024 eine erhöhte CO₂-Abgabe an der Zapfsäule, die sich aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ergibt. Auch wenn diese Mehrkosten vollständig von den Kunden getragen würden, wäre das Transportgewerbe massiv belastet. Es erleidet Einbußen bei der Liquidität, weil zwischen der Mautzahlung und dem Zahlungseingang durch die Kunden häufig sechs bis acht Wochen vergehen. Deutschland geht mit der CO₂-Bepreisung von 200 € je Tonne deutlich über die Forderungen der EU hinaus. Begründet wird dies damit, dass nur durch die Höhe des gewählten CO₂-Aufschlags der gewünschte Lenkungseffekt eintreten könne. Dies kann aber nicht gelingen, solange emissionsfreie Fahrzeuge kaum verfügbar sind, die Errichtung von Ladeinfrastruktur an dafür nicht ausgelegten Stromnetzen und Problemen bei der Genehmigung scheitert und Alternativen wie fortschrittliche biogene Kraftstoffe unberücksichtigt bleiben.

Sehr unglücklich ist daneben der Start der Regelung zum 1. Dezember 2023, da sich Änderungen im laufenden Geschäftsjahr mit den Kunden selten neu verhandeln lassen. Viele Unternehmen bleiben nun auf den Dezember-Mautkosten sitzen. Für die Unternehmen ist es ärgerlich und unverständlich, dass sich die Politik nicht einmal an dieser Stelle zu einem Minimalkompromiss bereit erklärt hat.

Waren die Transportunternehmen in der Corona-Pandemie noch die gefeierten Helden, die unter schwierigen Bedingungen die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt haben, scheint man sich ihrer nun wieder vornehmlich als Finanzier der Verkehrsinfrastruktur besonnen zu haben.
Nach einem Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft "wird die Lkw-Maut ab dem Jahr 2025 etwa 80 Prozent aller Verkehrswegeinvestitionen des Bundes decken. Nur etwa vier Milliarden Euro pro Jahr sollen dann noch aus dem Steuertopf in die Verkehrsinfrastruktur fließen" (Puls, Thomas, 2023, Der Lkw bezahlt bald für alle. Mauteinnahmen und Verkehrsinvestitionen des Bundes, IW-Kurzbericht, Nr. 48, Köln).
Nur noch zur Hälfte sollen die Mauteinnahmen dabei der Straßeninfrastruktur zugute kommen, die andere Hälfte soll für Zwecke der Mobilität ausgegeben werden, insbesondere die Schiene. Die Stärkung aller Verkehrsträger ist notwendig, um den künftigen Herausforderungen im Verkehrsbereich gerecht zu werden. Es muss jedoch ausgeschlossen werden, dass der Sanierungsstau im Bereich der Straße dadurch noch größer wird und notwendige Maßnahmen wie etwa die überfällige Sanierung von Brücken und Straßen, der Ausbau der Lkw-Parkplätze und nicht zuletzt der dringend notwendige Ausbau der Ladeinfrastruktur für Lkw an fehlenden Investitionsmitteln scheitern.

Was die Politik tun kann

Die Doppelbelastung bei der CO₂-Bepreisung muss umgehend beendet werden. Jede Abgabenerhöhung auf Kraftstoff in Deutschland schwächt die Wettbewerbssituation inländischer Transportunternehmen, da ausländische Unternehmen in der Regel nicht in Deutschland tanken. Daneben müssen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Lenkungswirkung geschaffen werden, damit Güter auf die Schiene und die Wasserstraße verlegt werden können. Nur der konsequente Schutz der Hafenflächen und die Abladeoptimierung am Mittelrhein können dazu führen, dass der Rhein sein Potential als Wasserstraße voll entfalten kann. Nicht zuletzt muss der Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe zügig vorangehen.

Was die IHKs tun

Die IHKs in Rheinland-Pfalz haben sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens über die DIHK in Berlin aktiv eingebracht, um diese Fehlentwicklungen zu vermeiden. Mehrere Stellungnahmen und Angebote der Vernetzung mit betroffenen Unternehmen blieben am Ende ungehört und ungenutzt. In einem letzten Versuch haben die IHKs im September 2023 die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Bundes vergebens gebeten, sich zumindest für einen Start der Mauterhöhung einen Monat später zum 1. Januar 2024 auszusprechen. Die IHKs werden sich nun weiter dafür einsetzen, dass die betroffene Branche gehört wird und die Doppelbelastung beendet wird und die Öffnung des Finanzierungskreislaufs Straße nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Verkehrsinfrastruktur führt.