Verkehr

Landesnahverkehrsplan mittelstandsfreundlich gestalten und Finanzierung sichern

Der Landesnahverkehrsplan, den die Landesregierung derzeit aufstellt, soll als zentrales Steuerungselement erstmals verbindliche Qualitätsstandards und ein verpflichtendes Mindestangebot für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz festschreiben. Ein flächendeckend attraktives ÖPNV-Angebot setzt jedoch voraus, dass Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die Standards umzusetzen. Gute Verbindungen sind teuer, und die finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets, die die Verkehrsverbünde zu tragen haben, sind trotz der Zuwendungen von Bund und Land noch unbekannt.

Was die Politik tun kann

Die politischen Entscheidungsträger müssen für eine gesicherte Finanzierung des ÖPNV sorgen. Eine Abwälzung der Kosten an die Kommunen ist unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips unzulässig. Der Landesnahverkehrsplan sollte zügig erstellt werden und belastbare Aussagen  zur Finanzierung seiner Planungen und Umsetzungen enthalten.
Darüber hinaus fordern wir, die Anbindung ländlicher Regionen sicherzustellen, denn ein flächendeckend attraktives ÖPNV-Angebot ist elementare Grundlage gleichwertiger Lebensverhältnisse von Stadt und Land. Um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Landesregierung umsetzen zu können, müssen zudem Gewerbegebiete attraktive Anbindungen erhalten.
Kleine und mittelständische Omnibusunternehmen müssen weiterhin am ÖPNV partizipieren können. Der Landesnahverkehrsplan muss daher verbindliche, mittelstandsfreundliche Regelungen der Wettbewerbsverfahren enthalten. Die Festschreibung von Losgrößen durch eine Begrenzung der Fahrzeuganzahl und die Verankerung einer festen Subunternehmerquote bei größeren Losen sind ebenso notwendig wie die Aufnahme einer Preisgleitklausel. Die Kostenentwicklungen in laufenden Verkehrsverträgen dürfen nicht einseitig zu Lasten der privatwirtschaftlichen Unternehmen gehen. Darüber hinaus  sollte das örtliche Taxi- und Mietwagengewerbe zur Verdichtung und Ergänzung des ÖPNV in Betracht gezogen werden. Diese Forderungen hat die IHK-Arbeitsgemeinschaft bereits bei der Neufassung des Nahverkehrsgesetzes eingebracht. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB)

Was die IHKs tun

Im kürzlich begonnenen Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Landesnahverkehrsplans vertreten die IHKs das Gesamtinteresse der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz.
Die IHKs unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen durch gezielte Informationen über die jeweiligen Angebote des ÖPNV und die Chancen des betrieblichen Mobilitätsmanagements, um die Mobilität von Arbeitnehmern, Gütern, Kunden und Besuchern zu optimieren und gewonnene Erfahrungen auszutauschen.