Außenwirtschaft Aktuell

Ausgabe September 2023

BELARUS - EU weitet Sanktionen gegenüber Belarus aus

Als Ausweitung der Sanktionen findet eine Angleichung der Sanktionen gegenüber Belarus mit den Sanktionen gegenüber Russland statt. Die Änderungen erfolgen als Reaktion auf die belarussische Unterstützung für Russlands Krieg gegen die Ukraine.

DEUTSCHLAND - Aktualisierte Publikation zum Umgang mit Verpackungen in Europa

Beim Thema Verpackungen und Recycling gehen europäische Länder verschiedene Wege: Wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer frisch überarbeiteten Veröffentlichung.

DEUTSCHLAND - Länderschwerpunkte der IHKs

Da Unternehmen beim Schritt in internationale Märkte oftmals ein vertieftes Wissen benötigen, haben sich einige der deutschen Industrie- und Handelskammern zu Schwerpunktkammern für bestimmte Länder entwickelt. Sie stellen ihre Leistungen im Rahmen eines Netzwerkes den anderen IHKs zur Verfügung. Von diesen besonderen Länderaktivitäten und dem speziellen Know-how können die Unternehmen profitieren. Ansprechpartner für die Unternehmen ist die örtlich zuständige IHK: www.info-weltweit.de

EU - CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht

Am 17.08.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt. Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025. Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie ein Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der DIHK gefordert plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll.
Zusätzlich bietet die EU-Kommission folgende Webinare an:
Zement (15.09.), Aluminium (21.09.), Düngemittel (26.09.), Elektrizität (28.09.), Wasserstoff (03.10.), Eisen und Stahl (05.10.).
Auf folgender Webseite sollen ebenfalls digitale Schulungsmaterialien veröffentlicht werden: https://customs-taxation.learning.europa.eu/

EU - Neue EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Die neue Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten in der Europäischen Union (EU) ist Ende Juni in Kraft getreten. Sie regelt in allen Mitgliedstaaten der EU, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. 

FRANKREICH – Update Grüner Punkt

Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist nichtig und wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, ist jedoch keine Pflicht. Verpackungen in Frankreich müssen mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer, hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben.

KOREA - Zusätzliche neue Apostillenbehörde

Die Republik Korea hat eine weitere Apostillenbehörde benannt. Neben den bereits bekannten Apostillenbehörden für die Republik Korea, nämlich dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Ministry of Foreign Affairs), dem Justizministerium (Ministry of Justice) und der Nationalen Gerichtsverwaltung (National Court Administration), wurde ab dem 16. Mai 2023 auch die "Overseas Koreans Agency" als Apostillenbehörde hinzugefügt. Die Adresse der neuen Behörde lautet: Twin Tree Tower A 15th Floor, 6 Yulgok-ro, Junghak-dong, Seoul, Republic of Korea

NORWEGEN - Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Informationen über Besonderheiten des norwegischen Dienstleistungsrechts, insbesondere darüber, "ob" eine Dienstleistung in Norwegen aufgenommen und "wie" sie dort ausgeübt werden darf bzw. muss, sind hier nachzulesen. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist Norwegen aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr.--Nummer 45/2009 vom 9.6.2009 auch verpflichtet, die Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG--Europäische Gemeinschaft) ins nationale Recht umzusetzen. Norwegen hat die Richtlinie durch das Dienstleistungsgesetz (Tjenesteloven) umgesetzt. Ergänzt wird dieses durch verschiedene Verordnungen. Eine Übersicht der norwegischen Umsetzungsakte bietet das norwegische EU-Rechtsportal europalov.no.

VEREINIGTES KÖNIGREICH - UK will CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen        

Die britische Regierung hat am 01.08.2023 entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen. Weitere Informationen finden Sie hier.