Auenwirtschaft aktuell
Ausgabe Juni 2024
- CHILE – Zoll und Einfuhr kompakt
- EU - Zollmaßnahmen gegen Umgehung von Russland-Sanktionen
- EU - Hinweispapier zur Sanktionsumgehung durch ausländische Tochterunternehmen
- EU – Vorübergehende Gültigkeit von A.TR ohne Unterschrift zum 1. Mai 2024 ausgelaufen
- MEXIKO schützt die Wirtschaft durch Zollerhöhungen
- PHILIPPINEN - Carnet ATA ab 15. Juli 2024
- SAUDI-ARABIEN - Carnet ATA ab 1. Juni 2024
CHILE – Zoll und Einfuhr kompakt
Zoll und Einfuhr kompakt - Chile gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
EU - Zollmaßnahmen gegen Umgehung von Russland-Sanktionen
Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Russland-Sanktionen ist ein regionales Abkommen zwischen den baltischen Staaten, Finnland und Polen entstanden, das zusätzliche Zollmaßnahmen vorsieht, jedoch nicht kommuniziert wurde. Konkret werden von Unternehmen seit Kurzem an der letzten noch offenen Ausgangszollstelle in Koroszczyn (Polen) Zusatzdokumente wie Endverbleibs- oder Herstellererklärungen gefordert, wenn Waren Richtung Osten gehen. Obwohl im Dokument nur von den baltischen Staaten die Rede ist, sind Finnland und Polen wohl auch beigetreten bzw. wollen beitreten. Polen hat bereits begonnen, die Maßnahmen umzusetzen. Die näheren Details finden Sie im Regionalen Abkommen zur Vereinheitlichung von Exportkontrollen.
EU - Hinweispapier zur Sanktionsumgehung durch ausländische Tochterunternehmen
Die Russland-Sanktionen werden bisweilen durch ausländische Tochterunternehmen von EU-Unternehmen umgangen. Das Bundeswirtschaftsministerium weist in einem Papier deutsche Unternehmen auf die Problematik hin. Mit dem Hinweispapier sollen das Problembewusstsein der betroffenen deutschen Unternehmen und zielgerichtete interne Kontroll- und Compliancemaßnahmen gestärkt werden. Das Hinweispapier des BMWK kann hier heruntergeladen werden.
EU – Vorübergehende Gültigkeit von A.TR ohne Unterschrift zum 1. Mai 2024 ausgelaufen
Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie veranlassten restriktiven Schutzmaßnahmen – insbesondere durch verordnete Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen – konnte vorübergehend auch ein nicht im Original vorgelegter Präferenznachweis für die Gewährung einer Präferenzbehandlung akzeptiert werden (z. B. eingescannte Kopie in Papierform oder per E-Mail übermittelt). Diese Sondermaßnahmen sind zum 1. Mai 2024 ausgelaufen. Förmliche Präferenznachweise, die nicht in ordnungsgemäßer Form (d. h. handschriftlich unterzeichnet, mit einem Nassstempel versehen und im erforderlichen Papierformat) ausgestellt wurden, können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Zollverwaltung.
MEXIKO schützt die Wirtschaft durch Zollerhöhungen
Präsident López Obrador hat die Einfuhrzölle für 544 Produkte auf bis zu 50 Prozent erhöht. Er will damit Marktverzerrungen entgegenwirken und reagiert auf neue Handelsmodelle. Betroffen sind unter anderem Produkte aus Stahl und Aluminium, Textilprodukte, Schuhe, Holz, Kunststoff, chemische Produkte, elektrische Ausrüstungen, Möbel und Musikinstrumente Die Zollerhöhungen gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren seit dem 23. April 2024. Die weiteren Informationen sowie eine Liste der betroffenen Produkte und Angaben zur Höhe der Zölle finden Sie hier
PHILIPPINEN - Carnet ATA ab 15. Juli 2024
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert, dass ab dem 15. Juli 2024 die Philippinen in der Carnet-Bürgenkette als weiteres Land aufgenommen wird. Folgende Verwendungszwecke sind ab dem Stichtag möglich:
Anhänge A = Dokumente für die vorübergehende Verwendung,
Messe- und Ausstellungsgüter (B.1), Berufsausrüstung (B.2), Warenmuster (B.3)
Waren für ein Herstellungsverfahren (B.4),
Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B.5),
Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren (B.6),
Waren für humanitäre Zwecke (B.9), sowie Lebende Tiere (D).
SAUDI-ARABIEN - Carnet ATA ab 1. Juni 2024
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert, dass Carnets für das Königreich Saudi-Arabien ab dem 1. Juni 2024 ausgestellt werden dürfen. Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt: Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A) sowie Messe- und Ausstellungsgüter (B.1) mit einer Einschränkung in Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) für kleine Muster.