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Verpackungsgesetz: bis zum 31.12. Recyclingverträge schließen

Ansonsten gilt ein Vertriebsverbot ihrer Waren, es drohen Bußgelder und ein Eintrag ins Gewerbezentralregister. Die ZSVR macht deutlich: Säumige Unternehmen gefährden nicht nur ihre Geschäftsgrundlage, sondern das gesamte Verpackungsrecycling.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der folgenden Pressemitteilung: www.verpackungsregister.org/unternehmen-droht-vertriebsverbot.
Quelle: DIHK