POP-Verordnung: Aufnahme von Dechloran Plus

Die zugrundeliegende EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, „POP“) wird von Zeit zu Zeit um weitere Einträge ergänzt, die zuvor international beschlossen wurden („Stockholmer Übereinkommen“). Neu aufgenommen wurde nun Dechloran Plus (CAS-Nummern 13560-89-9 bzw. 135821-03-3 bzw. 135821-74-8, EG-Nummer 236-948-9).
Die 5-seitige Änderungsverordnung ist hier im EU-Amtsblatt zu finden.
Quelle: IHK Südlicher-Oberrhein