Novelle des Batteriegesetzes in Kraft

Am 6. Oktober 2025 wurde das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) im Bundesgesetzblatt verkündet, dessen erster Artikel das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) enthält. Dieses löste am 7. Oktober 2025 das bisherige Batteriegesetz ab.
Die wichtigste Änderung aus Sicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren ist die Pflicht zur Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem, die nun nicht mehr auf Gerätebatterien beschränkt ist, sondern für alle Batteriekategorien gilt. Die wie bisher für die Registrierung aller Inverkehrbringer von Batterien zuständige Stiftung EAR stellt den Handlungsbedarf hier auf ihrer Homepage dar.
Die Frist für die Umstellung bestehender BattG-Registrierungen läuft bis 15. Januar 2026.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein