Anpassung des Chemikaliengesetztes an F-Gase-Verordnung

Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes beschlossen. Ziel ist die Umsetzung der neuen EU-F-Gase-Verordnung in nationales Recht.
Wesentliche Punkte:
  • Neue Verbote: Bereitstellung und Inverkehrbringen bestimmter F-Gas-haltiger Produkte und Anlagen ohne Quotenzuteilung werden untersagt.
  • Sanktionen verschärft: Behörden können bei schweren oder wiederholten Verstößen temporäre Handelssperren verhängen.
  • Anpassung der Informationspflichten: In der SCIP-Datenbank entfällt künftig der Punkt zum „Grund der Stoffaufnahme“ nach Artikel 59 Abs. 1 REACH.
  • Sachkundeanforderungen bleiben unverändert – eine separate Anpassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist geplant.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer