EU-Verbot für PFAS in Löschschäumen beschlossen
Die neue „EU-Verordnung 2025/1988 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen“ ergänzt bereits bestehende Verbote bzgl. Feuerlöschschäumen für bestimmte fluorhaltige Stoffe.
Anhang XVII listet generell Verbote und Beschränkungen und ggf. Randbedingungen für Ausnahmen auf:
Ab dem 23. Oktober 2030 dürfen Feuerlöschschäume mit einer PFAS-Konzentration von mindestens 1 mg/l weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden. Für bestimmte Anwendungen gelten jedoch kürzere Fristen bzw. Sonderregelungen.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein
