Neue EU-Vorgaben zur Vernichtung unverkaufter Waren
Die EU konkretisiert ihre Anforderungen zur Entsorgung unverkaufter Konsumgüter. Unternehmen müssen über die Vernichtung unverbrauchter Verbraucherprodukte berichten. Bestimmte Produktgruppen, insbesondere Textilien und Schuhe, dürfen zukünftig nicht mehr vernichtet werden.