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Frankreich führt EPR für industrielle und gewerbliche Verpackungen ein

Damit weitet Frankreich die Herstellerverantwortung deutlich aus. Künftig sollen nicht nur Haushalts- und Serviceverpackungen, sondern auch Gewerbe-, Sammel-, Transport- und Industrieverpackungen erfasst werden. Betroffen sind damit grundsätzlich Unternehmen, die verpackte Waren nach Frankreich liefern.
Die neue EPR soll gelten für:
  • Verkaufsverpackungen für gewerbliche und professionelle Nutzer, soweit bestimmte Größen- und Volumenkriterien erfüllt sind,
  • Sammel-, Um- und Transportverpackungen, die beim gewerblichen oder industriellen Nutzer anfallen.
Nicht in Frankreich ansässige Unternehmen können insbesondere dann unter die neue EPR fallen, wenn sie:
  • direkt an gewerbliche oder industrielle Endnutzer in Frankreich liefern,
  • an weiterverarbeitende Betriebe in Frankreich verkaufen,
  • über einen französischen Händler liefern, bei dem Verpackungen anfallen.
Quelle: AHK Frankreich