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Stop-the-clock-Regelung der CLP-Verordnung veröffentlicht
Die „Stop-the-clock”-Regelung ist der erste Teil des Chemikalien-Omnibusses, den die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hat. Dadurch wird der Geltungsbeginn der in der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung eingeführten neuen Bestimmungen auf den 1. Januar 2028 verschoben. Dies betrifft insbesondere die neuen Bestimmungen für die Fristen der Neukennzeichnung bei Änderungen der Einstufungen, für das Format der Kennzeichnungsetiketten, für Informationsanforderungen bei Werbung, Online-Handel und Fernabsatz sowie die Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.
