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ECHA: Bewertungsverfahren für Ethanol
Der Ausschuss für Biozidprodukte (Biocidal Products Committee, BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat in seiner Februarsitzung einen wichtigen Zwischenschritt im Bewertungsverfahren für Ethanol erzielt. Das Gremium empfiehlt die Genehmigung des Wirkstoffs für die Produktarten PT 1 (Menschliche Hygiene), PT 2 (Desinfektionsmittel und Algizide ohne direkten Kontakt zu Mensch oder Tier) sowie PT 4 (Lebens- und Futtermittelbereich). Damit bestätigt der BPC, dass Ethanol in diesen Anwendungen sicher eingesetzt werden kann.
Zugleich verzichtete der Ausschuss auf eine abschließende Bewertung möglicher karzinogener oder reproduktionstoxischer Eigenschaften (CMR). Grund hierfür ist laut ECHA eine unzureichende Datenlage.
Quelle: DIHK
