Nr. 1504578
Steuerlast verringern

Steuern und Finanzen

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz steht im Verbund mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für eine Modernisierung und nachhaltige Vereinfachung des Steuerrechts. Im Fokus stehen dabei eine moderate Steuerlast, ein reduzierter Verfahrensaufwand, eine effiziente Verwendung der Steuermittel und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.
Das tun wir ganz konkret:
  • Wir geben einen Überblick über die landesweiten Hebesätze von Realsteuern.
  • Wir analysieren kommunale Haushalte.
  • Wir geben Auskünfte zu allgemeinen Steuerthemen.
  • Wir informieren über aktuelle Änderungen oder unternehmensrelevante Entscheidungen zum Steuerrecht.
  • Wir bieten Veranstaltungen zu bestimmten steuerlichen Themen.
Pressemitteilung vom 17.07.2026
Würfel mit der Aufschrift Steuern © Marco2811 - stock.adobe.com

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz sieht die geplanten deutlichen Steuererhöhungen der Bundesregierung mit großer Sorge. Rheinland-Pfalz wäre davon besonders betroffen, da die Anhebung des Spitzensteuersatzes vor allem mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen belastet. Gerade diese sind das Rückgrat der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz und sorgen für Arbeitsplätze, Ausbildung und Investitionen vor Ort.

Pressemitteilung vom 13.04.2026
Kommunalfinanzen © magele-picture - stock.adobe.com

Wirtschaft und Kommunen schlagen damit geschlossen Alarm: Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen ist an einem Tiefpunkt – und mit ihr gerät auch die Wettbewerbsfähigkeit der Standorte zunehmend unter Druck.

Pressemitteilung vom 30.09.2025
Modellhaus mit Münzen davor © Matthew - stock.adobe.com

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz blickt mit Sorge auf die aktuelle Entwicklung der Hebesätze der Gewerbesteuer und Grundsteuer B in den Kommunen des Landes. Eine aktuelle Auswertung der Hebesätze für die Kommunen über 10.000 Einwohner zeigt für 2025, dass 30 Prozent ihre Gewerbesteuern spürbar erhöht haben.

Pressemitteilung vom 1. Juli 2025
Münzgeld mit Taschenrechner, darüberliegend ein Bleistift © carballo - Fotolia

Nach der Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Einführung gesplitteter Grundsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz Anfang des Jahres zeigt eine Auswertung der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz: Fast jede dritte größere Kommune in Rheinland-Pfalz hat bereits unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien beschlossen.

Steuern und Finanzen
Mann mit Taschenrechner und Laptop © ijeab

Im Februar 2025 hat das Land Rheinland-Pfalz beschlossen, dass Kommunen künftig in der Grundsteuer B zwischen Wohnimmobilien und Nichtwohnimmobilien differenzierte Hebesätze einführen dürfen. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer Satzungshoheit selbst, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Bis zum 30.06. hatten die Kommunen Zeit, die Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2025 festzulegen.

Steuern und Finanzen
Scheine und Münzen mit Dokumenten © photocrew - stock.adobe.com

Der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz steht unter Druck. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt, vielerorts besteht Modernisierungsbedarf in der Infrastruktur. Gleichzeitig sinken die Steuereinnahmen, während die Ausgabendynamik auf kommunaler Ebene steigt. In diesem Spannungsfeld drohen zusätzliche steuerliche Belastungen für Unternehmen – etwa durch höhere Gewerbesteuerhebesätze, Verpackungssteuern, Tourismusabgaben oder gesplittete Grundsteuerhebesätze.

Themen
Münzgeld zu vier Türmchen aufgestellt © Frog 974 - Fotolia

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz lehnt die Einführung einer Verpackungssteuer klar ab. Sie fordert stattdessen praxisorientierte Lösungen, die Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten und gleichzeitig wirksam zur Abfallvermeidung beitragen.

Steuern
Haus mit Münzgeld davor © The Little Hut - stock.adobe.com

In den vergangenen zwei Jahren haben mehr als drei Viertel der Kommunen die Grundsteuer B angehoben, damit schmilzt der Standortvorteil moderater Hebesätze in unserem Bundesland immer weiter. Mit der nun geplanten Einführung von gesplitteten Hebesätzen bei der Grundsteuer B wird sich dieser Trend verfestigen - eine zusätzliche kommunale Unternehmenssteuer droht zudem.

Steuern und Finanzen
Münzgeld mit Taschenrechner, darüberliegend ein Bleistift © carballo - Fotolia

Steuererhöhungen in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld bedeuten zusätzliche Belastungen für jeden einzelnen Betrieb und sind auch für einen Standort insgesamt nicht wachstumsfördernd.

Steuern und Finanzen
Hände eines Mannes, er hält Blätter und eine Lupe darüber © Bacho Foto - Fotolia

Elektronische Rechnungen (E-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend.

Steuern und Finanzen
Würfel mit der Aufschrift Steuern © Marco2811 - stock.adobe.com

Drei von vier Kommunen haben im Jahr 2023 die Grundsteuer B angehoben, 59 Prozent die Gewerbesteuer. Die Erhöhungen machen den Standortvorteil von Rheinland-Pfalz zunichte.