Pressemitteilung vom 1. Juli 2025

Gesplittete Hebesätze in mehr als einem Viertel der größeren Kommunen

IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz wertet Folgen der neuen Grundgewerbesteuer für die Wirtschaft aus
Nach der Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Einführung gesplitteter Grundsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz Anfang des Jahres zeigt eine Auswertung der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz: Fast jede dritte größere Kommune in Rheinland-Pfalz hat bereits unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien beschlossen. In zwölf von 41 Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern gelten inzwischen gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B, darunter auch Städte wie Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern und Neuwied. Die festgelegten Hebesätze für gewerblich genutzte Grundstücke sind oft etwa doppelt so hoch wie jene für Wohngrundstücke – obwohl die Wertentwicklung von Gewerbegrundstücken in den vergangenen Jahren geringer war.
Im Februar 2025 hatte das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B einzuführen. Bis zum 30. Juni konnten die Kommunen diese Hebesätze rückwirkend zum 1. Januar 2025 festlegen.
Den höchsten Hebesatz für Gewerbegrundstücke verzeichnet die Stadt Betzdorf mit 1.560 Prozent, während er für Wohngrundstücke bei 840 Prozent liegt. In Neuwied und Bingen beträgt der Hebesatz für Gewerbeimmobilien mit 1.400 bzw. 1.200 Prozent sogar mehr als das Doppelte gegenüber dem Hebesatz von 610 bzw. 465 Prozent für Wohnimmobilien. Mindestens zwei weitere Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern haben konkrete Planungen zur Einführung von gesplitteten Hebesätzen.
„Die Einführung gesplitteter Grundsteuerhebesätze hat eine Steuererhöhungsspirale in Gang gesetzt, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Kommunen auswirkt. Betriebe werden in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage weiter geschwächt, die Planungssicherheit sinkt“, sagt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Die Einführung gesplitteter Hebesätze war ein Fehler, der rückgängig gemacht werden sollte. Moderate Realsteuer-Hebesätze sind ein wichtiger Standortvorteil.“
Gesplittete Hebesätze umgehen die zentrale Motivation der Grundsteuerreform, Steuergerechtigkeit durch die Aktualisierung veralteter Bewertungsansätze wiederherzustellen. „Es erschließt sich nicht, warum Gewerbegrundstücke, die in der Vergangenheit zu hoch besteuert wurden, jetzt nicht entlastet werden sollen“, so Rössel.
Die Auswertung zeigt auch, dass die politisch in Aussicht gestellte aufkommensneutrale Wirkung der Grundsteuerreform nicht haltbar ist. Kommunen wollen oft Mehreinnahmen erzielen und erhöhen die Hebesätze über das rechnerisch aufkommensneutrale Niveau.
„Während auf Bundesebene Entlastungen für Unternehmen und die Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommunen auf der Agenda stehen, steigen gleichzeitig auf kommunaler Ebene die Belastungen. Das zeigt auch die Notwendigkeit, die föderalen Finanzbeziehungen zu reformieren“, sagt Rössel abschließend.