Steuern und Finanzen

Grund- und Gewerbesteuerhebesätze RLP: Erhöhungen machen Standortvorteil von Rheinland-Pfalz zunichte

Jetzt ist es amtlich: Drei von vier Kommunen haben im Jahr 2023 die Grundsteuer B angehoben, 59 Prozent die Gewerbesteuer. Das hat das Statistische Landesamt nun mitgeteilt. Die großflächigen und teils massiven Steuererhöhungen in diesem Jahr hatten sich mit der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs bereits angekündigt. Sie machen den Standortvorteil der bisher im Bundesvergleich eher moderaten Steuersätze in Rheinland-Pfalz zunichte. Die Verteuerung der kommunalen Standorte führt zu einem Verlust an Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Den Steuererhöhungen stehen für Unternehmen keine verbesserten Standortbedingungen gegenüber – von Infrastruktur über eine digitale, unternehmensnahe Verwaltung bis hin zum passenden Fachkräfteangebot in den Regionen.
Die Hebesätze sind in vielen Kommunen auf ein Niveau gestiegen, das dem Strukturwandel und der Ansiedlung von Unternehmen entgegensteht, vor allem in ohnehin bereits strukturschwachen Regionen. Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Wirtschaft sind gesunde Kommunalfinanzen unabdingbar, um angesichts der vielfältigen Herausforderungen handlungsfähig zu bleiben und die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen vor Ort aktiv mitgestalten zu können.

Was die Politik tun kann

Die Kommunen müssen finanziell so ausgestattet sein, dass ihr Bedarf für Pflichtaufgaben und Auftragsverwaltung sowie für ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen erfüllt werden kann. Die Kommunen müssen in der Lage sein, in Zukunftsthemen wie Kitas und Digitalisierung zu investieren. Damit gewinnen sie Gestaltungsspielräume zur Verbesserung ihrer Standortattraktivität.
Zur Haushaltskonsolidierung reicht es nicht, nur an der Einnahmenseite zu schrauben. Öffentliche Leistungen und Aufgaben müssen noch stärker auf ihre Relevanz überprüft und priorisiert werden. Auch das Land Rheinland-Pfalz ist gefordert, sich in allen Bereichen der Mitverantwortung für die Standortbedingungen in den Kommunen zu stellen. Nötig ist eine wettbewerbsorientierte, attraktivitätssteigernde Standortpolitik, die mittelfristig zu Steuermehreinnahmen führt. Dies kann etwa durch die Ansiedlung von Unternehmen gelingen. Zudem muss das Konnexitätsprinzip „wer bestellt, der bezahlt“ stärker zur Anwendung kommen.
Um auch mittelfristig eine finanzielle Perspektive zu haben, bedürfen insbesondere Kommunen in strukturschwachen Regionen zusätzlich zum kommunalen Finanzausgleich einen Härteausgleich. Dieser kann auch neuen Schulden entgegenwirken.

Was die IHKs tun

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz steht im Verbund mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für eine Modernisierung und nachhaltige Vereinfachung des Steuerrechts. Im Fokus stehen dabei eine moderate Steuerlast, ein reduzierter Verfahrensaufwand, eine effiziente Verwendung der Steuermittel und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.
Die DIHK gibt eine Übersicht über die Realsteuerhebesätze der Kommunen in Deutschland mit über 20.000 Einwohnern heraus. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz nimmt die Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze in RLP in den Fokus. Die Übersichten ermöglichen interkommunale Vergleiche; auch im Zeitablauf. Die IHKs analysieren außerdem kommunale Haushalte, geben Auskünfte zu allgemeinen Steuerthemen und informieren über aktuelle Änderungen oder unternehmensrelevante Entscheidungen zum Steuerrecht. Die IHKs organisieren zudem Veranstaltungen zu ausgewählten steuerlichen Themen. Für konkrete steuerliche Fragen des eigenen Betriebs bieten die IHKs in Kooperation mit Steuerberatern regelmäßig Steuerberatersprechtage an.
Der Landessteuerausschuss der rheinland-pfälzischen IHKs erarbeitet steuerpolitische Grundsatzpositionen und vertritt diese gegenüber der Landespolitik. Die rheinland-pfälzischen IHKs bringen sich in den Ausschuss Steuern und Finanzen der DIHK ein und agieren damit auch auf Bundesebene.