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Neue Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung für Arbeitgeber

Seit November 2023 setzt die Bundesregierung schrittweise Gesetzesänderungen in der Fachkräfteeinwanderung um. 
Ziel der gesetzlichen Änderungen: Die Wirtschaft soll erweiterte Möglichkeiten der Rekrutierung von Expertinnen und Experten aus dem Ausland erhalten und Deutschland soll als Standort für internationale Fachkräfte attraktiver werden. Über allem stehen die Änderungen als Maßnahme gegen den akuten Fachkräftemangel, der nach wie vor als einer der Haupt-Risikofaktoren in der Wirtschaft gilt.
Gibt es zukünftig erleichterte Verfahren und niedrigere Hürden für Arbeitgeber und Fachkräfte? Welche Anforderungen werden zukünftig an Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland gestellt, um ein Fachkräftevisum zu erhalten? Was beinhaltet die medial viel diskutierte Chancenkarte tatsächlich?
Programm der Veranstaltung zu den Änderungen des FEG vom 29. Februar
  1. Serviceportfolio der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern in der Fachkräfteeinwanderung
  2. Rechtsanwältin Bettina Offer: „Überblick zu den neuen Regelungen der Fachkräfteeinwanderung“
  3. Talkrunde mit Akteuren aus der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und Politik: Wo liegen aktuell die Herausforderungen in der Fachkräfteeinwanderung und was ist von den neuen Regelungen zu erwarten?
Referentin Bettina Offer
Bettina Offer ist Partnerin der Kanzlei Offer & Mastmann aus Frankfurt am Main. Die Kanzlei gilt als führender deutscher Rechtsdienstleister in dem Gebiet und berät DAX 50 Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen. Frau Offer berät mit ihrem Team transnationale Unternehmen hinsichtlich der Prozesse, die bei einer hohen Anzahl von Einsätzen ausländischer Mitarbeiter in Deutschland erforderlich sind. Sie ist Mitglied des DAV, der IBA, AILA und ABIL und wird als Expertin im deutschen Ausländerbeschäftigungsrecht national und international zu Expertengesprächen eingeladen.