DEHSt veröffentlicht Billigkeitsrichtlinie für 2025
Die DEHSt hat die Billigkeitsrichtlinie zur Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2025 veröffentlicht. Stromintensive Unternehmen können damit Beihilfen für indirekte CO₂-Kosten beantragen, um Wettbewerbsnachteile durch den EU-Emissionshandel abzufedern. Die Antragsfrist endet am 17. August 2026.