IHK-Umweltnachrichten

Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Regeln für Wärmewende

Ziel der Reform ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Flexibilität bei der Wahl der passenden Heiztechnologie zu geben und gleichzeitig die Klimaziele im Gebäudesektor einzuhalten.
Künftig sollen Hausbesitzer selbst entscheiden können, ob sie auf Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder hybride Heizsysteme setzen. Voraussetzung bleibt, dass die gewählte Lösung langfristig mit den kommunalen Wärmeplänen vereinbar ist. Die staatliche Förderung für den Heizungstausch bleibt bestehen: Zuschüsse für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Systeme sollen nach Angaben der Bundesregierung mindestens bis 2029 fortgeführt werden. In vielen Fällen können Eigentümer weiterhin einen erheblichen Teil der Investitionskosten erstattet bekommen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist der Mieterschutz. Zusätzliche Belastungen durch steigende CO₂-Preise, Gasnetzentgelte und Modernisierungskosten sollen künftig gerechter zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Wärmewende sozial verträglich umgesetzt wird und sowohl Eigentümer als auch Mieter von effizienteren und klimafreundlicheren Gebäuden profitieren.
Quelle: DIHK