IHK-Umweltnachrichten

DEHSt veröffentlicht Billigkeitsrichtlinie für 2025

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat ihre Billigkeitsrichtlinie für die Beihilfe bei indirekten CO₂-Kosten für das Abrechnungsjahr 2025 veröffentlicht. Die Richtlinie mit allen Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie nachstehend.
Diese richtet sich an stromintensive Unternehmen, bei denen das Risiko einer indirekten Carbon Leakage (d. h. Verlagerung von CO₂-Emissionen in Länder mit niedrigeren Umweltvorschriften) als Folge der auf den Strompreis abgewälzten ETS-Zertifikatskosten besteht. Diese Unternehmen sind mit ihren jeweiligen Wirtschaftszweigen im Anhang I der Beihilfe-Leitlinien der EU aufgeführt und wurden auf europäischer Ebene zu Jahresbeginn ergänzt.
Die Beantragung erfolgt online über das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt, die Frist endet am 17. August 2026. Die DEHSt bietet auf ihrer Website einen Leitfaden zur Antragsausfüllung inklusive weiterführender Informationen und ein Formular zur Kontaktaufnahme bei Fragen an. Dabei verweist die DEHSt allerdings aufgrund des derzeit hohen Aufkommens auf mögliche Verzögerungen bei der Beantwortung.
Quelle: DIHK