Strengere Grenzwerte beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel
Am 6. Juli 2023 hat der Bundestag einer Änderung der 31. Verordnung (BImSchV) zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) zugestimmt. Diese sieht strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel vor.