Aktuelle Lage Ukraine und Russland

Zahlungsverkehr Russland

Die EU-Finanzsanktionen wirken sich auf den Zahlungsverkehr mit Russland aus. Mit dem Ausschluss russischer Banken vom Zahlungssystem SWIFT bestehen Beschränkungen bei Überweisungen. Auch ist die Ausfuhr von Euro-Banknoten nach Russland betroffen.
Eingeschränkter Zahlungsverkehr mit Russland – Was ist zu beachten?

Durch die Sanktionen ist der Zahlungsverkehr mit Russland eingeschränkt. Die EU und weitere Staaten haben die russische Zentralbank sowie weitere Banken sanktioniert und über einen Teilausschluss vom globalen Finanzsystem SWIFT ausgeschlossen.

Russischen Gegensanktionen erschweren die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland.

Fraglich ist zudem die Sicherheit von Gütern während des Transport nach oder innerhalb Russlands.

SWIFT – Teilausschluss

Was ist SWIFT?
SWIFT ist die Abkürzung für "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication". Die Organisation stellt die technische Infrastruktur, damit Finanzinstitute bei Geldtransfers über Landesgrenzen hinweg sicher miteinander kommunizieren können.

Der Teilausschluss
Der Teilausschluss ausgewählter russischer Banken von SWIFT wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Kommission, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, des Vereinigten Königreichs, Kanadas und der Vereinigten Staaten beschlossen. So werden alle russischen Banken, die bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert sind, vom globalen Finanzsystem abgeschnitten. Somit sind auch keine Zahlungen an Russland möglich, bspw. für Gasexporte. Dieser Schritt führt dazu, dass der Handel mit Russland extrem eingeschränkt wird. Bei einem SWIFT- Bann ist es sehr schwierig die Geschäfte mit Russland aufrechtzuerhalten. Teilweise können Geschäfte über westliche Banken und deren Tochtergesellschaften in Russland abgewickelt werden. Hier gilt es sich als Unternehmer gründlich zu informieren.
Q&A zu Russland-Sanktionen (ahk.de)

Welche Banken sind ausgeschlossen?

Auf der Sanktionsliste der EU stehen neben der russischen Zentralbank Bank Rossii folgende Banken:
Die EU schließt sieben Banken von SWIFT aus. Dies geht aus dem Amtsblatt L063 hervor. Dabei handelt es sich um folgende:
  • Bank Otkritie
  • Novikombank
  • Promsvyazbank
  • Rossiya Bank
  • Sovcombank
  • Vnesheconombank (VEB)
  • VTB Bank
Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr
Deutsche Banken prüfen derzeit jede einzelne Transaktion nach Russland, sodass viele Transaktionen verzögert oder abgelehnt werden.
Dies betrifft auch Zahlungen über nicht sanktionierte Banken. In Russland haben Unternehmen bereits begonnen, zu nicht-sanktionierten russischen Banken sowie zu Banken im Ausland, unter anderem in China und Kasachstan, zu wechseln.
Projekte mit dem Russian Direct Investment Fund
Die EU verbietet in vom russischen Direktinvestitionsfonds mitfinanzierte Projekte zu investieren. Auch eine Beteiligung oder ein anderweitiger Beitrag ist verboten, der den Verkauf, die Lieferung, den Transfer oder die Ausfuhr von Euro-Banknoten nach Russland oder an eine natürliche oder juristische Person oder Einrichtung in Russland begünstigt.
Drei Arten von Banken werden aktuell (Stand 01.03.2022) noch vom SWIFT-Ausschluss ausgenommen:
  • Banken, die für die Abwicklung von Zahlungen für Energielieferungen benötigt werden
  • Banken, die für die Bezahlung der russischen Schulden wichtig sind
  • Banken, deren europäische Partner-Kreditinstitute ansonsten in gravierende finanzielle Schieflagen geraten könnten.
Die USA haben weitere Finanzinstitute sowie deren Tochtergesellschaften sanktioniert. Sie richten sich gegen
  • Sberbank
  • VTB Bank
  • Otkritie
  • Novikombank
  • Sovcombank
Eine detaillierte Übersicht dazu finden sie hier.
https://www.treasury.gov/ofac/downloads/capta/captalist.pdf

Das Vereinigte Königreich hat nachfolgende fünf Banken sanktioniert:
  • PSB (Promsvyazbank)
  • Bank Rossiya
  • Industrialny Sberegatelny Bank (IS Bank)
  • Tschernomorskij Bank Raswitija I Rekonstruktsii (Black Sea Bank for Development and Reconstruction)
  • Genbank

Können Waren nach Russland geliefert werden?

Die EU beschließt laufend neue Sanktionen gegen Russland. Beachten Sie, dass sich aufgrund der aktuellen Lage täglich Änderungen ergeben können. Unabhängig von den Regelungen empfehlen wir Ihnen bei Geschäften mit Russland sich zunächst die Fragen zu stellen,
  • ob der Empfänger vom Embargo betroffen ist?
  • ob Zahlungen noch ankommen? Hierzu kann die kontoführende Bank genauere Auskünfte geben.
  • ob der Transport stattfinden kann?

Prüfschema Russland Embargo

Wir haben wir Ihnen ein Prüfschema aufbereitet, welches Ihnen anhand von 8 Fragen eine Entscheidungsgrundlage bietet. Russland Geschäft ja / nein? In 8 Schritten zur Warenlieferung nach Russland (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 581 KB)
Grundsätzlich umfasst der Güterbegriff Waren, Software und Technologie. Die Ergänzungen der Embargoverordnung (EU) 833/2014 sind fett dargestellt. Die neuen Anhänge der Verordnung 833/2014 sind in der Änderungsverordnung 2022/328 vom 25. Februar 2022 (Amtsblatt L049) zu finden.

Besteht nach der Prüfung dieser acht Schritte kein Verbot bzw. keine Genehmigungspflicht ist eine Lieferung grundsätzlich möglich. Beachten sie, dass hier keine Dienstleistungen betrachtet werden und auch die grundlegende Frage der Zahlung sowie des Transportes nicht berücksichtigt werden.

Bitte berücksichtigen, dass diese Prüfschritte unverbindlich sind und von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, trotzdem können wir keine Gewähr dafür übernehmen.

Russische Gegensanktionen

Russland reagiert auf die massiven Sanktionen denen es ausgesetzt ist. Primäres Ziel ist es den Devisenabfluss aus Russland zu unterbinden und die Finanzstabilität zu gewährleisten. So ergreift die Zentralbank Maßnahmen und verdoppelte den Leitzins von 9,5 auf 20 %, um der Abwertung des russischen Rubel entgegenzuwirken. Außerdem hat der Präsident die Regierung ermächtigt, die Aus- und Einfuhr bestimmter Produkte und Rohstoffe zu verbieten. Die Gegensanktionen betreffen vor allem Personen und Unternehmen aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben.
Für eine detailliertere Übersicht zu den Gegensanktionen folgen sie gerne dem hinterlegten Link zur GTAI, und informieren sich über:
  • Rechtsgrundlagen der russischen Sanktionen
  • Beschränkung der Devisenabflüsse ins Ausland durch Kapitalverkehrskontrollen
  • Beschränkung des Kapitalverkehrs von “unfreundlichen” Staaten
  • Handelsverbote und sektorale Gegensanktionen
  • Umgehung Russlands von Patentinhabern aus “unfreundlichen Ländern”
  • Enteignung ausländischer Vermögenswerte
  • Sperrung des Luftraumes
  • Russlands Einstellung der Kooperation mit der Raumfahrt
  • Ausblick über mögliche weitere Sanktionen

Der Beschluss der Gegensanktionen Russlands, die am 28. Februar 2022 in Kraft getreten sind, frühen dazu, dass
  • russische Personen keine Devisen ins Ausland tätigen können
  • die Vergabe von Fremdwährungskrediten an Ausländer verboten ist
  • keine Gelder auf im Ausland bestehende Konten überwiesen werden dürfen
Somit können und dürfen Russische Kunden keine Rechnungen mehr begleichen.

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.