Ukraine-Konflikt
Schutzschild für Unternehmen: Folgen des Krieges in der Ukraine
Die beiden Programme “Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm” und das KfW-Kreditprogramm “KfW-Sonderprogramm UBR 2022” zielen auf die Sicherung des Bestandes der Unternehmen ab, die besonders durch die Folgen in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg, den Russland in der Ukraine führt, betroffen sind.
1. Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen
Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge für Bürgschaften bis zu 90 Prozent seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.
2. KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Das KfW-Kreditprogramm “KfW-Sonderprogramm UBR 2022” um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, kann ab sofort über die Hausbank beantragt werden. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung (80 bzw. 70 Prozent)der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.
Zugangsvoraussetzung für Unternehmen aller Größenklassen
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz 2021).
Die Programme sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.