Bundesregierung beschließt

Unterstützungsprogramm für vom Krieg betroffene deutsche Unternehmen

Das KfW-Sonderprogramm für vom Ukraine Krieg bzw. von Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffene Unternehmen ist gestartet. Infos und Anträge unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Sonderprogramm-UBR/
Das Programm ist bis zum 31.12.22 befristet.
Am 08.04.22 wurde ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen sind. Den Rahmen für das Programm gibt der von der Europäischen Kommission am 23.03.22 beschlossene Befristete Krisenrahmen vor. Hier finden Sie eine Detailübersicht der Hilfsprogramme.
Geplant sind im Einzelnen:
  • Ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen erhalten Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten. Das Programm wird ein Volumen von ca. bis zu 7 Mrd. Euro umfassen.
  • Zudem sollen einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.
  • Ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.
  • Ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu EUR 100 Mrd. vorgesehen.
  • Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung außerdem den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Soweit Einzelfälle betroffen sind, lässt sich dies zunächst technisch über Zuweisungsgeschäfte der KfW abbilden.
Das Programm soll voraussichtlich am 01.06.22 starten.