Gründungsbranche
Pflegeeinrichtung
Bei der Gründung einer Pflegeeinrichtung sind Bestimmungen und Zulassungsvoraussetzungen beachten. Der folgende Artikel enthält Links zu nützlichen Informationen.
Hinweis
In der Regel ist für die Gründung eines Pflegebetriebs keine Gewerbeanmeldung erforderlich, es sei denn, der Betrieb muss zum Beispiel aufgrund seiner Rechtsform ins Handelsregister eingetragen werden. Pflegebetriebe fallen in der Regel nicht unter die IHK-Mitgliedschaft.
Ansprechpartner und Links
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gibt auf seinem Existenzgründungsportal Infos und Tipps zum Thema Selbstständigkeit. Speziell für Gründungen im sozialen und pflegerischen Bereich informiert es in der Publikation “GründerZeiten 22".
- Vertiefende Informationen zu Pflegediensten bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
- Auf dem Serviceportal Baden-Württemberg finden sich alle Formulare für die Zulassung einer Pflegeeinrichtung.
- Relevante Bestimmungen und gesetzliche Grundlagen sind im Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVAG) geregelt.
- Über Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen informiert die IHK Region Stuttgart
Die hier gelisteten Links sind keine Empfehlungen der IHK und bieten keinen allumfassenden Überblick, sondern dienen lediglich einer ersten Information. Weitere Links von Organisationen können uns eingereicht werden.