Pflegeeinrichtung

Bei der Gründung einer Pflegeeinrichtung sind Bestimmungen und Zulassungsvoraussetzungen beachten. Der folgende Artikel enthält Links zu nützlichen Informationen.

Hinweis

In der Regel ist für die Gründung eines Pflegebetriebs keine Gewerbeanmeldung erforderlich, es sei denn, der Betrieb muss zum Beispiel aufgrund seiner Rechtsform ins Handelsregister eingetragen werden. Pflegebetriebe fallen in der Regel nicht unter die IHK-Mitgliedschaft. Die wichtigsten Infos finden Sie auf unserem IHK-Merkblatt.

Weitere Ansprechpartner und Links

Hilfreiche Links zum Thema Betreuung von Seniorinnen und Senioren:

Die hier gelisteten Links sind keine Empfehlungen der IHK und bieten keinen allumfassenden Überblick, sondern dienen lediglich einer ersten Information. Weitere Links von Organisationen können uns eingereicht werden.