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REACH: Kommission beschränkt Verwendungen von PFHxA
Die beschlossene Verordnung erweitert den Anhang VII der REACH-Verordnung. Damit werden der Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien und Gemischen für die breite Öffentlichkeit, Lebensmittelverpackungen sowie Kosmetika verboten. Die Stoffe sind eine Untergruppe von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft. Sie wird je nach Verwendung nach Übergangszeiträumen zwischen 18 Monaten und 5 Jahren wirksam. Den offiziellen Verordnungstext finden Sie hier. Die Pressemeldung der Kommission finden Sie hier.
Quelle: DIHK