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CLP-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht

Die Änderungen betreffen neue Einstufungsregeln, Anforderungen an digitale Kennzeichnung und Gestaltung von Etiketten und Werbung. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.
In einem ersten Schritt wurden im April 2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 (link) drei neue Gefahrenklassen (endokrinen Disruptoren, PBT/vPvB und PMT/vPvM) eingeführt. Stoffe sind spätestens ab dem 1. Mai 2025 und Gemische spätestens ab dem 1. Mai 2026 in diese neuen Gefahrenklassen einzustufen.
Zusätzlich werden unter anderem die Pflichten zur Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe (Artikel 5) um Stoffe mit mehr als einem Bestandteil (sog. MOCS) erweitert. Zudem ergeben sich Änderungen an Vorgaben zur Kennzeichnung (u.a. Schriftgrößen, Faltetiketten, digitale Etikette) und Werbung.
Den Verordnungstext im Amtsblatt finden Sie hier:
Einen Überblick über die Änderungen fasst der CLP-Helpdesk zusammen:
Quelle: DIHK