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Verordnung für die Zertifizierung von dauerhaften CO₂-Entnahmen

Ziel ist es, hochwertige Maßnahmen zur CO₂-Entnahme und zur Reduktion von Bodenemissionen zu fördern, um die Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen.
Die Verordnung umfasst drei Hauptbereiche: dauerhafte CO-Entnahmen (z. B. DACCS), die Speicherung von CO in langlebigen Produkten für mindestens 35 Jahre (z. B. holzbasierte Bauprodukte) und die kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung (z. B. Wiederaufforstung oder Renaturierung von Mooren).
Um zertifiziert zu werden, müssen Projekte 4 strenge und übergreifende Kriterien erfüllen:
  • sie müssen einen quantifizierten Nettonutzen der CO-Entnahme oder einen Nettonutzen der Verringerung von Bodenemissionen hervorbringen;
  • sie müssen zusätzlich sein; d. h. sie gehen über die gesetzlichen Anforderungen auf Ebene eines einzelnen Betreibers hinaus und sie erfordern, dass der Anreizeffekt der Zertifizierung finanziell tragfähig wird;
  • sie müssen darauf abzielen, die langfristige Speicherung von CO zu gewährleisten und gleichzeitig das Risiko der Freisetzung von CO zu minimieren;
  • sie sollten die Umwelt nicht erheblich beeinträchtigen und sollten positive Nebeneffekte für eines oder mehrere Nachhaltigkeitsziele bewirken können.
Ab 2028 wird ein EU-weites Register eingeführt, das die Rückverfolgbarkeit von zertifizierten Einheiten gewährleistet.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie bildet einen wichtigen Schritt zur Integration von CO-Entnahmen in die EU-Klimapolitik.
Weitere Informationen können Sie der Website des EU-Rates entnehmen.
Quelle: DIHK