Low-Carbon Fuels Delegated Act im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Der Delegated Act zum kohlenstoffarmen Wasserstoff (LCF DA) wurde am 21. November 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der LCF DA schafft Rechtsklarheit und ist entscheidend für die Investitionssicherheit sowie die Erreichung der Klimaziele im Rahmen der EU-Wasserstoffstrategie. Dazu legt der DA die Methodik zur Berechnung der THG-Einsparungen für verschiedene Wasserstoff-Produktionspfade fest.
Als kohlenstoffarmer Wasserstoff gilt Wasserstoff, der gemäß Art. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1788 folgendes ermöglicht:
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Mindestens 70 Prozent THG-Einsparung gegenüber dem fossilen Referenzwert (94 gCO₂eq/MJ, RED III).
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Daraus ergibt sich ein maximaler Lebenszyklus-Emissionswert von 28,2 gCO₂eq/MJ.
Diese Methodik berücksichtigt die gesamten Lebenszyklus-Emissionen, das bedeutet inkl.
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Upstream-Emissionen,
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Methan-Leckagen,
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Indirekte Emissionen (bspw. aus dem Transport oder aus der Verarbeitung) und
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tatsächliche CO₂-Abscheideraten.
Dies betrifft folgende Formen/Farben des Wasserstoffs:
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Blauer Wasserstoff (aus Erdgas mit CCS),
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Elektrolytischer Wasserstoff (Strom aus dem Netz, inkl. Kernenergie),
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Wasserstoff aus Methan-Pyrolyse.
Die Verordnung erkennt vier Berechnungsmethoden für die THG-Einsparungen an, einschließlich der Nutzung von niedrigem Emissionsstrom aus Kernenergie.
Nach erfolgreicher Überprüfung durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat (bis 10. November) tritt die Verordnung in 20 Tagen in Kraft.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer
