ETS 2: Vorschlag zur Verschiebung

Damit soll auch die Preisentwicklung im ETS 2 zu verstetigt und frühe Investitionen in CO2-arme Lösungen der Gebäude- und Verkehrssektoren sollen ermöglichen werden. Der Beschluss wird nun von dem EU-Parlament sowie dem Rat der EU verhandelt.
Am 27. November 2025 hat die EU-Kommission mit dem Entwurf eines Beschlusses zur MSR die rechtliche Grundlage für die Verschiebung des ETS 2 vorgelegt.
Zentrale Inhalte des Vorschlages sind:
  • Stabilisierende Maßnahmen, falls der ETS 2 Preis 45 EUR / Tonne in einer Anfangsphase überschreitet.
  • Verlängerung der Gültigkeit der Zertifikate über den 31. Dezember 2030 hinaus, wodurch insgesamt bis zu 600 Millionen Zertifikate durch die Reserve freigeben werden können, um die Preise zu stabilisieren.
  • Aktivierung der Marktstabilitätsreserve (MSR), wenn das Zertifikatsvolumen zwischen 210-260 Millionen beträgt.
  • Frontloading & Investitionen: vorgezogene Auktionen, damit frühe Investitionen ab 2027 getätigt werden können. Zusätzlich soll eine „ETS2 Frontloading Facility“ durch die Europäische Investitionsbank (EIB) für Mitgliedstaaten „bald“ an den Start gehen. Durch eine vorzeitige Bereitstellung von Einnahmen aus dem ETS 2 sollen laut EU-Kommission in den Jahren 2026-2027 in einer Höhe bis zu 6 Mrd. EUR bereitgestellt werden.
Die Änderungen an dem ETS 2 könnten auf den Weg üben den MSR-Beschluss ohne eine Revision der ETS 2-Richtlinie vorgenommen werden.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer