Neuer DEHSt-Leitfaden zum nEHS

Unter anderem wurden folgende Punkte für die Jahre 2023 bis 2030 angepasst:
  • Aktualisierung bezüglich der Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Präzisierung der Aussage zur aktuellen Umsetzbarkeit der Nachweisführung
  • Ergänzung eines Kapitels zu Änderungen des Überwachungsplans
  • Ergänzung eines Kapitels und eines Anhangs mit Beispiel zu im Kreis geführten Brennstoffen beziehungsweise Restbrennstoffen
  • Ergänzungen um besondere Hinweise zur Verifizierung in Zusammenhang mit EU-ETS 2 und nEHS
  • Ergänzung einer weiteren Vollzugserleichterung für die Berechnung der Treibhausgasminderung bei Abfallbrennstoffen mit Abfallschlüsselnummer
  • Ergänzungen des Anhangs 6 um die Festwerte für holzige Siebüberläufe aus der Bio- und Grünabfallbehandlung
Der neue Leitfaden ist ein zentraler Baustein für die Umsetzung des nationalen Emissionshandels in Deutschland für das Jahrzehnt 2023-2030. Er bietet Klarheit über den Anwendungsbereich und die Methodik – und hilft, Pflichtverletzungen sowie finanzielle Risiken zu vermeiden.
Quelle: DEHSt