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Erleichterung bei Wasserstoffelektrolyseuren

Bisher mussten selbst kleine Wasserstoffelektrolyseure aufgrund der Vorgaben der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) generell im förmlichen Genehmigungsverfahren zugelassen werden.
Der Bundesrat hat nun der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen zugestimmt. Danach sind Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser mit einer Leistung von 5 Megawatt oder mehr künftig im vereinfachten Genehmigungsverfahren zuzulassen. Ab einer Produktionskapazität von 50 Tonnen Wasserstoff oder mehr je Tag ist das förmliche Genehmigungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) vorgeschrieben. Die Verordnungsänderung wurden am 15. November im Bundesgesetzblatt verkündet und sind zum 16. November 2024 damit in Kraft getreten.
Quelle: DIHK