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Einwegkunststofffonds – Hilfestellung für Registrierung

Die Dokumente befinden sich auf der UBA-Website ewkf.de unter „Infos und Aktuelles“ im Reiter „Meilensteine“.
Je nach Produkt sind Produzenten, Befüller, Verkäufer oder Importeure verpflichtet den Vorgaben des EWKFondsG nachzukommen und sich auf der Plattform DIVID des Umweltbundesamtes zu registrieren.
Mehr Informationen zu diesem Gesetz erhalten Sie auf den Webseiten ihrer IHK oder über die FAQ auf der DIVID-Seite.
Quelle: DIHK