CO2-Speicherung und -Transport
Der Bundesrat hat am 21. November 2025 das neue Kohlendioxidspeicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) abschließend beraten und damit den Weg für dessen Inkrafttreten freigemacht. Das Gesetz bildet einen zentralen Baustein für den Aufbau eines umfassenden Rechtsrahmens zu Carbon Capture, Utilization and Storage (CCU/S) in Deutschland. Am 28. November ist das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz in Kraft getreten.
Vom Evaluierungsbericht zum bisherigen KSpG am 27. April 2023 bis zur Entscheidung sind 939 Tage vergangen – ein langer, aber notwendiger Prozess hin zu einem zukunftsfähigen Instrument für Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts.
Neben dem KSpTG wurden zudem der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungen des London-Protokolls sowie das Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG) beraten. Damit nimmt der Rechtsrahmen für CCU/S weiter konkrete Formen an.
Mit dem Inkrafttreten des KSpTG ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Nun gilt es, die nächsten Schritte anzugehen: Infrastrukturplanung, Fördermechanismen, Rechtsrahmen und ein marktgerechtes Design müssen weiter ausgestaltet werden, um Unternehmen verlässliche Investitionsperspektiven zu eröffnen.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer
