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Bundesregierung beschließt Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Nach der Zustimmung durch die Bundesregierung muss die Verordnungsänderung allerdings noch von der EU-Kommission notifiziert und von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Trotzdem wäre das Inkrafttreten vor der Bundestagswahl möglich.
Mit der Verordnungsänderung plant die Bundesregierung unter anderem:
  • Kennzeichnungspflichten für Sammelbehältnisse
  • erweiterte Getrennthaltungspflichten für nicht gefährliche asbesthaltige Abfälle
  • Einbeziehung von Sachverständigen bei der Prüfung der getrennten Sammlung
  • behördliche Überwachungspläne zur Kontrolle der Einhaltung
  • Streichung der 90 Prozent-Getrenntsammlungsquote als Ausnahme der Vorbehandlungspflicht
  • ein bundesweit einheitliches elektronisches Register für alle Vorbehandlungsanlagen
  • stichprobenartige Kontrollen der Anlieferungen durch Anlagenbetreiber von Verbrennungsanlagen

Quelle: DIHK