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Bundesregierung beschließt Änderung der Gewerbeabfallverordnung
Nach der Zustimmung durch die Bundesregierung muss die Verordnungsänderung allerdings noch von der EU-Kommission notifiziert und von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Trotzdem wäre das Inkrafttreten vor der Bundestagswahl möglich.
Mit der Verordnungsänderung plant die Bundesregierung unter anderem:
- Kennzeichnungspflichten für Sammelbehältnisse
- erweiterte Getrennthaltungspflichten für nicht gefährliche asbesthaltige Abfälle
- Einbeziehung von Sachverständigen bei der Prüfung der getrennten Sammlung
- behördliche Überwachungspläne zur Kontrolle der Einhaltung
- Streichung der 90 Prozent-Getrenntsammlungsquote als Ausnahme der Vorbehandlungspflicht
- ein bundesweit einheitliches elektronisches Register für alle Vorbehandlungsanlagen
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stichprobenartige Kontrollen der Anlieferungen durch Anlagenbetreiber von Verbrennungsanlagen
Quelle: DIHK