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Änderung der Gefahrenstoffverordnung tritt in Kraft

Innerhalb der Gefahrstoffverordnung werden hauptsächlich die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen aktualisiert. Neuerungen gibt es im Bereich des Risikokonzeptes, das nun vollständig in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen wurde. In diesem Zusammenhang gilt es Ergänzungen bei den Voraussetzungen für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos sowie Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde zu beachten. So wurden zum Beispiel unter §5a besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen eingefügt, die auch für Privatverbraucher gelten. Auch im Bereich der Vorschriften zu Asbest wurden Änderungen vorgenommen und die Verordnung entsprechend den Ergebnissen des nationalen Asbestdialogs angepasst. Dies führt zu Prüfpflichten für Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wie in §6 Absatz 2 a-c.
Die Änderung der PSA-Benutzungsverordnung sowie der Biostoffverordnung belaufen sich laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) auf die Anpassung eines Verweises an die aktuelle europäische Rechtslage.
Die Änderungen wurden am 4. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet und traten somit zum 5. Dezember 2024 in Kraft.
Den verabschiedeten Regierungsentwurf und die dort kenntlich gemachten Änderungen könne Sie auf der Seite des BMAS einsehen.
Quelle: DIHK