Landesklimaschutzgesetz beschlossen

Der rheinland-pfälzische Landtag hat Anfang Juli das Landesklimaschutzgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Rheinland-Pfalz bis spätestens 2040 treibhausgasneutral zu machen und den Anteil erneuerbarer Energien deutlich zu steigern.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung eines verbindlichen Prüfmechanismus: Spätestens im Jahr 2031 soll überprüft werden, ob die angestrebte Klimaneutralität bis 2040 realistisch erreichbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine Anpassung der Zielsetzung erfolgen. Damit ist das bisher festgeschriebene Zieljahr 2040 nicht mehr unumstößlich, was der Wirtschaft mehr Flexibilität und Planungssicherheit verschafft.
Auch das ursprünglich vorgesehene Zwischenziel für 2030 wurde gestrichen. Stattdessen wurde das Jahr 2035 als neuer Zwischenschritt definiert, mit einer angestrebten Treibhausgasreduktion von 83 Prozent. Diese Änderung berücksichtigt neue wissenschaftliche Erkenntnisse, etwa zur gesunkenen Senkenleistung des Waldes, und trägt zu einer realistischeren Zielsetzung bei.
Das Gesetz sieht darüber hinaus Investitionen in klimaresiliente Wälder, Moorschutz und nachhaltiges Bauen vor. Es soll sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet sein, ohne unnötige Bürokratie zu erzeugen. Die Umsetzung wird durch eine Klimaschutzstrategie begleitet, die regelmäßig überprüft und angepasst werden kann.