Umwelt und Energie

Nein zum Landesklimaschutzgesetz

Klimaschutz ist eines der zentralen Ziele unserer Zeit – auch für die rheinland-pfälzischen Unternehmen. Doch er kann nur gelingen, wenn er im Einklang mit der Wirtschaft steht und finanzierbar bleibt. Ende letzten Jahres hat die rheinland-pfälzische Landesregierung – trotz aller Einwände der Wirtschaft – die Novelle des Landesklimaschutzgesetzes beschlossen. Am 03. April 2025 hat nun der Landtag in erster Lesung über das novellierte Landesklimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz zu beraten. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen zahlreiche Rückmeldungen beim zuständigen Ministerium ein; darunter auch die ablehnende Stellungnahme der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.
Zehn Jahre vor der EU und fünf Jahre vor dem Bund – also bis 2040 – will das Land klimaneutral sein und damit auch eine Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen. Doch angesichts des aktuellen Stands der Umsetzung sowie der wirtschaftlich herausfordernden Rahmenbedingungen fragt man sich: Passen die Ziele in die Zeit und sind sie überhaupt erreichbar, ohne dabei die wirtschaftliche Substanz des Landes zu gefährden?
Das neue Klimaschutzgesetz verlangt drastische Emissionssenkungen und setzt auf unzählige noch zu beschließende Detailregelungen. Unerfüllbar wirkende Sektorziele durch die Hintertür sowie vermutete Erschwernisse bei Genehmigungsverfahren und Flächenausweisungen erhöhen die Planungsunsicherheit zusätzlich. Was mit Blick auf den Koalitionsfrieden gut gemeint ist, wird in der betrieblichen Praxis zur Herkulesaufgabe. In den nächsten fünf Jahren soll der CO₂-Ausstoß fast doppelt so stark gesenkt werden wie in den letzten 20 Jahren. Zudem soll Rheinland-Pfalz bis 2030 seinen Strombedarf vollständig aus erneuerbaren Energien decken; die bisherigen Zubauwerte müssten sich dafür aber pro Jahr mehr als verdoppeln.
Grundsätzlich drohen überambitionierte Klimaschutzziele somit den Vertrauensverlust in die Landesregierung und die Energiewende weiter zu verstärken.
Gerade vor dem Hintergrund der andauernden Rezession in Rheinland-Pfalz sowie der durch Mittelstand und hohe Exportorientierung geprägten gewerblichen Wirtschaft ist das Streben nach einer Netto-Treibhausgasneutralität in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2040 nicht nachvollziehbar. Zum Schutz der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts sowie eines wohlstandsbewahrenden Beschäftigungsniveaus in Rheinland-Pfalz erteilen wir den Bestrebungen der Übererfüllung der Klimaschutzziele von Bund und EU durch ein eigenes Landesklimaschutzgesetz u. a. aus folgenden Gründen eine klare Absage:
  • Die klimapolitischen Vorgaben der EU (Green Deal, ETS-1 und ETS-2) sowie des Bundes (u. a. KSG und BEHG) sind hinreichend konkret, ambitioniert und bindend.
  • Das Landesklimaschutzgesetz kommt nicht nur „psychologisch“ zur Unzeit; die höchst angespannte Wirtschaftslage erlaubt keine zusätzlichen Belastungen/Regulierungen für die Unternehmen.
  • Die CO2-Senkenwirkung des LULUCF-Bereichs ist nachweislich schwächer als im Zielkorridor des Entwurfs des novellierten Landesklimaschutzgesetzes eingepreist.
  • Der rheinland-pfälzische Zeitkorridor ist mit den nationalen Netzentwicklungsplänen Strom nur bedingt kompatibel.
  • Das Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung ist auch rein über haushalterische Ebene darstellbar – und bedingt daher kein eigenes Landesklimaschutzgesetz.
  • Aus dem Landesklimaschutzgesetz resultiert eine weitere mangelnde Planungssicherheit für Unternehmen aufgrund weitreichender, inhaltlich wenig spezifizierter Verordnungsermächtigungen kombiniert mit einer vermeintlichen Nicht-Einklagbarkeit.
Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz lehnen eine individuelle, vergleichsweise schärfere Zielsetzung für Rheinland-Pfalz durch eigenes Landesklimaschutzgesetz entschieden ab.
Die ausführliche Stellungnahme der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz ist hier abrufbar.