Rats-Position zur Altfahrzeugverordnung
Bereits am 13. Juli 2023 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die neue Verordnung über Altfahrzeuge vor, wodurch die bestehenden Regelungen überarbeitet werden sollen. Die EU-Kommission hat darin unter anderem vorgeschlagen, dass 25 Prozent des Kunststoffs, der für den Bau eines neuen Fahrzeugs verwendet wird, aus recycelten Materialien stammen, von denen 25 Prozent aus Altfahrzeugen rezykliert werden müssen.
Die allgemeine Ausrichtung des Europäischen Rates hebt sich hier vom Kommissionsentwurf ab, in dem sie einen dreistufigen Ansatz zur Erreichung des Mindestanteils an recyceltem Kunststoff in Fahrzeugen vorsieht:
-
15 Prozent bis sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
-
20 Prozent bis acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
-
25 Prozent bis zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
Die EU-Kommission soll laut dem Europäischen Rat bei Engpässen oder überhöhten Preisen vorübergehende Ausnahmen gewähren können und künftig nach Durchführung einer Machbarkeitsstudie auch einen Mindestanteil anderer recycelter Materialien als Kunststoffe festlegen.
Die Position des Europäischen Rates erhöht den Anspruch der EU-Kommission und schließt nun in die Verordnung auch schwere Lastkraftwagen sowie zwei- und dreirädrige Fahrräder und Vierräder in ihren Anwendungsbereich ein. Um die Belastung der Fahrzeughersteller zu verringern, schlägt der Rat vor, die Kreislaufwirtschaftsstrategie nach Fahrzeugkategorien (Pkw, Transporter usw.) und nicht nach Modellen zu gliedern.
Die zukünftige Gesetzgebung wird, wenn angenommen, die Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge ändern und die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge („ELV-Richtlinie“) und die Richtlinie 2005/64/EG („3R-Typgenehmigungsrichtlinie“) aufheben. Mit der Position des Rates ist der Weg frei für Verhandlungen mit dem EU-Parlament.
Quelle: DIHK
