Umwelt und Energie

PPWR: DIHK fordert praxistaugliche Regeln für Registrierung und Berichterstattung

Die EU-Kommission plant einheitliche Vorgaben für die Registrierung und Berichterstattung nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Die DIHK begrüßt grundsätzlich gemeinsame Datenformate, warnt jedoch vor neuen bürokratischen Belastungen – insbesondere für kleinere und grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Der Entwurf zur Durchführungsverordnung nach Artikel 44 PPWR sieht umfangreiche Angaben zu Verpackungsmengen, Materialien und einzelnen Verpackungsbestandteilen vor. Zugleich sollen die nationalen Herstellerregister bestehen bleiben. Damit drohen aus Sicht der DIHK weiterhin Mehrfachregistrierungen und unterschiedliche nationale Verfahren.
Die DIHK fordert deshalb ein zentrales europäisches EPR-Gateway, über das Unternehmen Registrierungs- und Berichtspflichten nach dem One-Stop-Shop- und Once-only-Prinzip erfüllen können. Daten sollten nur einmal übermittelt und anschließend für die jeweils zuständigen Stellen nutzbar gemacht werden.
Kritisch sieht die DIHK auch die vorgesehene Detailtiefe der Meldungen. Statt umfangreicher Angaben zu sämtlichen Materialanteilen und Verpackungskomponenten sollten grundsätzlich aggregierte, für den Vollzug erforderliche Mengenangaben ausreichen. Standardisierte Lieferantenerklärungen und Verpackungsdatenblätter sollten als Nachweis anerkannt werden, ohne dass Unternehmen vollständige technische Dokumentationen weitergeben müssen.
Auch die vorgesehene Schwelle von zehn Tonnen bringt nach Einschätzung der DIHK bislang nur begrenzte Erleichterungen: Unterhalb dieser Grenze sinkt zwar der Umfang der abzugebenden Daten, Registrierung, Mengenermittlung und Berichterstattung bleiben jedoch grundsätzlich bestehen. Die DIHK fordert deshalb echte Vereinfachungen bzw. Befreiungen für Kleinstunternehmen und Unternehmen mit nur gelegentlichen grenzüberschreitenden Lieferungen.
Weitere Forderungen betreffen EU-weit einheitliche Definitionen und Berechnungsmethoden, maschinenlesbare Schnittstellen, praktikable Schätz- und Hochrechnungsverfahren sowie einen besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Weitere Informationen: DIHK