Umwelt und Energie

EU-Kommission verabschiedet freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 die delegierte Verordnung für einen freiwilligen Standard (Voluntary Standard) beschlossen, welcher als Wertobergrenze für die Informationen in den Wertschöpfungsketten von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen dient.
Die beschlossene delegierte Verordnung unterliegt noch der Prüfung von Rat und EU-Parlament. Haben Rat und EU-Parlament keine Einwendungen gegen die delegierte Verordnung, dürfte der Voluntary Standard (VS) im Herbst im Amtsblatt veröffentlicht werden und treten am 3. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung gilt dann unmittelbar, das heißt, sie muss nicht vom nationalen Gesetzgeber in deutsches Recht umgesetzt werden. Die definierten Wertobergrenzen gelten (erst) für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
Der Voluntary Standard ist nach der durch den Omnibus geänderten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) grundsätzlich für alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern von Bedeutung und enthält zwei unterschiedliche Wertobergrenzen. Die Wertobergrenzen bedeuten, dass nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen nicht mehr Informationen von ihren Geschäftspartnern und Kunden aus ihren Wertschöpfungsketten zum Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung einfordern dürfen, als im Voluntary Standard erwähnt. Zum Schutz von Kleinstunternehmen enthält der Voluntary Standard zwei unterschiedlich umfangreiche Obergrenzen für die Wertschöpfungskette (vergleiche Anhang II):
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern haben neun Datenpunkte und Informationen aus dem Basis-Modul zu erheben und an die anfragenden Geschäftspartner zu geben.
  • Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern haben zusätzliche Datenpunkte und Informationen aus dem Basis- und dem Zusatzmodul zu erheben und anzugeben. Insgesamt sind es hier 23 Angaben.
EFRAG: Dokumentensammlung zu überarbeiteten ESRS und freiwilligen Standard (VS)
EFRAG hat eine neue interaktive Dokumentensammlung bereitgestellt. Sie umfasst die von der EU-Kommission am 3. Juli 2026 angenommenen überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) sowie den freiwilligen Standard (Voluntary Standard, VS). Die neuen Funktionen sollen Unternehmen und weiteren Interessengruppen die Anwendung und den Vergleich der Standards erleichtern.
Zu den neuen Funktionen gehören:
  • eine interaktive Glossarfunktion mit den definierten Begriffen,
  • Verknüpfungen zu den entsprechenden Abschnitten der ESRS-Fassung von 2023,
  • eine Navigationsleiste zum Wechsel zwischen den Fassungen,
  • eine Vergleichsfunktion, die die Entwicklung der Texte gegenüber den von EFRAG im November 2025 an die Europäische Kommission übermittelten vereinfachten ESRS sichtbar macht,
  • detaillierte Änderungsprotokolle innerhalb der einzelnen Standards.
Für die Nutzung des ESRS Knowledge Hub ist eine einmalige kostenlose Registrierung erforderlich. Nach der Registrierung stehen die interaktiven Dokumente und Funktionen vollständig zur Verfügung.
Damit können Unternehmen und weitere Stakeholder Änderungen in den Standards gezielt nachvollziehen und ihre Berichterstattungsprozesse entsprechend vorbereiten.
Rechtliche Wirksamkeit steht noch aus
Die überarbeiteten ESRS und der freiwillige Standard werden erst nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU rechtlich wirksam. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss des laufenden Prüfungsverfahrens der europäischen Institutionen im weiteren Verlauf dieses Jahres. Unternehmen sollten daher beachten, dass die veröffentlichten Dokumente bereits die von der EU-Kommission angenommenen Fassungen abbilden, die formale Rechtswirksamkeit jedoch noch aussteht.
Weitere Unterstützungsangebote geplant
Derzeit stehen noch keine aktualisierten Implementation Guidance Documents (IGs) für die überarbeiteten ESRS zur Verfügung. EFRAG hat jedoch angekündigt, zeitnah eine aktualisierte Entwurfsliste der Datenpunkte zu veröffentlichen, die die überarbeiteten Standards widerspiegeln soll.
Auch für den freiwilligen Standard arbeitet EFRAG an einer Aktualisierung der begleitenden Leitlinien. Diese gehören künftig nicht mehr zum Delegierten Rechtsakt. Für die Übersetzungen bindet EFRAG nationale Standardsetzer ein. Die Veröffentlichung der Sprachfassungen soll schrittweise erfolgen. Die Leitlinien und Übersetzungen werden ebenfalls über den ESRS Knowledge Hub bereitgestellt.
Für die Unternehmen bietet die neue Dokumentensammlung bereits jetzt eine hilfreiche Orientierung, um sich frühzeitig mit den künftigen Anforderungen und den vorgenommenen Änderungen auseinanderzusetzen.
Quelle: DIHK